Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Diskussion um Stickoxide und Feinstaub
(ots) - Viel spricht nicht dafür, dass sich die Debatte
über Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide in der Luft beruhigt.
Eine Versachlichung scheint so lange unmöglich, wie die Grenzwerte
als heilig betrachtet werden. Aber Moses hat sie nicht vom Berg Horeb
herunter gebracht. Der Schutz von Gesundheit und Klima - denn darum
geht es eigentlich - hat quasi-religiöse Züge angenommen. Deswegen
sind die Fronten so verhärtet. Und dass jetzt Lungenfachärzte
gegeneinander in Stellung gebracht werden, trägt nicht zur Lösung des
Problems bei. Damit kein Zweifel aufkommt: Je weniger Schadstoffe in
der Luft gemessen werden, desto besser für alle. Das ist eine
Banalität, auf die sich alle einigen könnten, wenn die entscheidenden
Fragen beantwortet würden. Warum gibt es nur in Deutschland
Fahrverbote für Diesel-Pkw? Warum liegt der Stickoxid-Grenzwert
draußen auf der Straße, wo sich Passanten nur kurz aufhalten, bei 40
Mikogramm, aber in Büros, wo Leute acht Stunden und mehr arbeiten,
bei 60 Mikrogramm - und in der Industrieproduktion sogar bei 950? Das
ist realitätsfern und lebensfremd - und den Bürgern ebenso wenig zu
vermitteln wie die Auswahl der Messstellen. Zu oft muss man den
Eindruck haben, dass die Messinstrumente ganz bewusst so aufgestellt
werden, damit der Grenzwert auch ganz bestimmt überschritten wird.
Und in der Regel gibt es Fahrverbote nur in Bundesländern und
Städten, in denen die Grünen mitregieren. In einer Angelegenheit wie
dieser, von der nicht viel weniger als der Wohlstand und der soziale
Frieden unserer Gesellschaft abhängt, darf es solche
Entscheidungsspielräume für Umweltämter und Gerichte nicht geben. Es
macht eben einen Unterschied, ob die Luftqualität 1,50 Meter oder
vier Meter von der Bushaltestelle entfernt gemessen wird. Und diese
Spielräume werden von Ideologen genutzt. Es ist auch nicht so, dass
jedes Gericht der Argumentation der »Deutschen Umwelthilfe« folgt. So
hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Dezember entschieden,
dass die Überschreitung der Grenzwerte allein für eine Verhängung von
Fahrverboten nicht genüge. Sie kämen nur als letztes Mittel in
Betracht. Ja, was denn sonst?
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Datum: 27.01.2019 - 21:00 Uhr
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