Mieter zahlt nicht! Das kann Express mit seinem bewährten Erfolgs-Inkasso sofort ändern!!
Zahlung ist zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgt? Express-Inkasso verschafft dem Gläubiger nach einer außergerichtlichen Mahnung schnell und ohne zeitraubende Beweisaufnahme ein vorläufig vollstreckbares Urteil.
(IINews) - Der Gläubiger muss nicht beweisen, dass die Miete oder der Kaufpreis nicht bezahlt wurde, sondern der Schuldner muss beweisen, dass er bezahlt hat. Der Schuldner kann keine Einwendungen über angebliche Mängel oder sonstige Gründe vorbringen. Er kann sich in diesem Verfahren kaum wehren.
Ferner reicht für die Geltendmachung der Forderung aus, dass diese nachgewiesen werden kann. Damit sind dem Schuldner auch Einwendungen über angebliche Mängel oder sonstige Gründe verschlossen, welche erfahrungsgemäß dazu führen, dass erst einmal sich ein langer Prozess anschließt. Säumige Mieter bringen oft Mietminderungsansprüche wegen Schimmel in der Wohnung, etc. ins Spiel. Im Falle der Durchführung eines normalen Verfahrens führt dies zu einer umfangreichen Beweisaufnahme inkl. Sachverständigengutachten mit den entsprechenden Kosten. Das kann dauern - oft viele Monate.
Um all dies dem Vermieter zu ersparen, bietet Express-Inkasso an, im Wege seines bewährten Beitreibungsmodells erst einmal außergerichtlich gegen säumige Zahler vorzugehen. Danach schließt sich sofort die gerichtliche Geltendmachung der Forderung an, um so wenig wie möglich Zeit zu verlieren. Gerade wenn Mieter versuchen, auf Zeit zu spielen, tritt Express solchem Ansinnen energisch entgegen.
Bei Express-Inkasso wird keine Mitgliedschaft gefordert, die außergerichtliche Beitreibung verursacht keine Kosten für den Vermieter, lediglich im Erfolgsfall ist eine je nach Fall vorher individuell vereinbarte Erfolgsprovision zu entrichten. Sollte überhaupt ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, wird Express-Inkasso ein Angebot über die weitere gerichtliche Verfolgung und die Kosten unterbreiten.
Gerade weil das deutsche Mietrecht dem Mieter einen sehr weitgehenden Schutz einräumt, sollte die hier von Express angebotene Vorgehensweise erste Wahl sein.
Abschließend sei noch angemerkt, dass der von Express-Inkasso oben geschilderte und eingeschlagene Erfolgsweg auch für Geldforderungen aus anderen Vertragsarten, Kaufvertrag, Darlehensvertrag oder Forderungen auf eine bestimmte Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere möglich ist.
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EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
express-inkasso(at)email.de
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
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Bei Express-Inkasso wird keine Mitgliedschaft gefordert, die außergerichtliche Beitreibung verursacht keine Kosten für den Vermieter, lediglich im Erfolgsfall ist eine je nach Fall vorher individuell vereinbarte Erfolgsprovision zu entrichten.
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Datum: 27.01.2019 - 13:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1690831
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Ansprechpartner: Horst Roosen
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Kategorie:
Finanzen
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