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Rheinische Post: Lehrer in NRW erheben Verfassungsklage auf gleiche Bezahlung

ID: 1690760


(ots) - Lehrer in Nordrhein-Westfalen haben nach einem
Bericht der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag)
Verfassungsklage erhoben, um künftig wie ihre Kollegen an Gymnasien
bezahlt zu werden. "Das Besoldungsgesetz des Landes verstößt gegen
die Verfassung, weil Lehrkräfte beim Berufseinstieg unterschiedlich
eingruppiert werden, obwohl sie den gleichen Hochschulabschluss
haben", sagte die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Wie erst
jetzt bekannt wurde, reichten zwei Pädagogen die Klage kurz vor
Weihnachten beim NRW-Verfassungsgerichtshof ein. Die
Lehrergewerkschaft GEW unterstützt die Kläger und will damit auch den
Druck auf die Landesregierung erhöhen. Sollte die Musterklage Erfolg
haben, dürften neben Grundschullehrern auch jene Pädagogen
profitieren, die in der Sekundarstufe I an weiterführenden Schulen
wie Gesamt-, Haupt- und Realschule unterrichten. Die Lehrerausbildung
war im Jahr 2009 reformiert worden. Seither gilt der Master-Abschluss
für alle Schulformen gleichermaßen. Auch die Studiendauer ist
einheitlich. Auch NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hält eine
Anhebung der Bezüge für sinnvoll. "Die Landesregierung hat mehrfach
betont, dass die notwendigen besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus
der geänderten Lehrerausbildung zu ziehen sind", hieß es im
Schulministerium auf Anfrage. Gebauer will noch einen Schritt weiter
gehen und auch die sogenannten Bestandslehrkräfte mit in den Blick
nehmen. Die Federführung für die Klageverfahren liege jedoch beim
Finanzministerium, so das Schulministerium. Das NRW-Finanzministerium
bezifferte die Kosten für eine Anhebung der Stellen aller Lehrkräfte
(Grund-, Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschulen sowie
Sonderpädagogen) von der Tarifgruppe A12 bzw. A 13 auf die
Besoldungsgruppe A 13 mit Strukturzulage für das Land auf Basis der
aktuellen Bezüge auf zusätzlich 600 Millionen Euro pro Jahr. Bis zum




22. Januar 2019 lagen dem Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
563 Widersprüche von Lehrkräften vor, die ihre Ausbildung nach neuem
Recht absolviert haben.



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Datum: 26.01.2019 - 04:00 Uhr
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