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Meuthen: Klage der EU-Kommission gegenÖsterreich: Bundesregierung muss sich an Österreichs Seite stellen, um Kindergeldtourismus zu stoppen

ID: 1690284


(ots) - Zur Klage der EU-Kommission gegen Österreich wegen
seiner neuen Kindergeldregeln äußert sich Prof. Dr. Jörg Meuthen,
Bundessprecher der AfD und EU-Abgeordneter, wie folgt:

"Die Klage der EU-Kommission gegen Österreich ist ein Unding. Es
kann nicht sein, dass Österreich durch unsinnige EU-Regeln in
Geiselhaft genommen wird und so die Lebenshaltungskosten drastisch
übersteigende Beträge an im Ausland lebende Kinder auszahlen muss.
Diese Regeln müssen dringend geändert werden, auch im Interesse
Deutschlands.

Allein im vergangenen Jahr hat Deutschland rund 343 Millionen Euro
Kindergeld an Konten ins Ausland überwiesen, also fast zehnmal so
viel wie noch im Jahre 2010. Insgesamt wird für knapp 270.000 im
Ausland lebende Kinder vom deutschen Staat Kindergeld gezahlt -
dreimal mehr als im Jahre 2010. Diese Zahlen legen nahe, dass hier
ein eklatanter Missbrauch des Sozialsystems zulasten deutscher
Steuerzahler stattfindet. Dieser Sozialtourismus gehört
schnellstmöglich beendet, wobei eine Anpassung des Kindergeldes an
die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Zielland, sofern diese dort
niedriger sind, das Mindeste ist.

Die österreichische Regierung hat diese Missstände erkannt und
geht gegen sie vor. Die deutsche Bundesregierung steht in der
Pflicht, sich bei den derzeit laufenden Neuverhandlungen über die
Koordinierung der Sozialsysteme an der Seite Österreichs für eine
Flexibilisierung einzusetzen. Eine Indexierung muss zulässig sein.
Das hat die AfD gefordert und die Union im Bundestag versprochen.

Im EU-Parlament hat die Union allerdings heimlich zugelassen, dass
das Parlament ohne diese Forderung in den Trilog mit Kommission und
Mitgliedstaaten geht. Das typische Prozedere: In Deutschland
verspricht die Union etwas, ist aber auf EU-Ebene unwillig, es
durchzusetzen. Das muss ein Ende haben."







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Weidel:Österreichische Kindergeldregelung ist richtig - EU-Einmischung unangebracht
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Datum: 24.01.2019 - 14:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1690284
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