Verbesserte Erwerbsminderungsrente bleibt lückenhaft
(LifePR) - uniVersa.
Zum Jahresbeginn wurde die Zurechnungszeit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente für Neurentner verbessert. Durch sie wird der Versicherte bei Eintritt der Erwerbsminderung so gestellt, als ob er weitergearbeitet hätte, wie bisher. Statt bisher bis zum Alter von 62 Jahren und 3 Monaten werden die Zeiten jetzt bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze hochgerechnet. In 2019 liegt diese bei 65 Jahren und 8 Monaten und steigt schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre an. Für Neurentner führt dies zu einer schrittweise höheren Absicherung bei Erwerbsminderung.
Sorgenfreies Leben kaum möglich
?Für ein sorgenfreies Leben reicht die Verbesserung jedoch weiter nicht aus?, erklärt die uniVersa und nennt Gründe. Zum einen werden weiter Abschläge von bis zu 10,8 Prozent bei vorzeitigem Rentenbeginn sowie Sozialabgaben abgezogen. Im Jahr 2017 betrug die durchschnittlich ausgezahlte Erwerbsminderungsrente nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gerade einmal 716 Euro im Monat. Zum anderen bleiben die Hürden hoch. Von 350.547 gestellten Anträgen auf Erwerbsminderungsrente wurden in 2017 nach DRV-Angaben nur 177.059, also knapp etwas mehr als die Hälfte, bewilligt. Ausschlaggebend für eine Bewilligung ist das beurteilte Restleistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Liegt das unter drei Stunden pro Tag, gibt es die volle Rente, bei drei bis sechs Stunden nur die Hälfte. Wer noch über sechs Stunden arbeiten kann, geht leer aus. Der bisher ausgeübte und erlernte Beruf bleibt unberücksichtigt.
Arbeitskraft richtig absichern
Deutlich besser kann man sein Arbeitseinkommen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützen, so die uniVersa. Die BU-Rente wird bereits gezahlt, wenn man seinen Beruf zu mehr als der Hälfte nicht mehr ausüben kann. Bei Abschluss sollte man darauf achten, dass die Rentenhöhe zum Leben ausreicht und bereits rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Zudem sollte sich die getroffene Vorsorge bei steigendem Einkommen und Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt eines Kindes und Eigenheimkauf, ohne erneute Gesundheitsprüfung ausbauen lassen.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
Datum: 22.01.2019 - 09:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1689208
Anzahl Zeichen: 2889
Kontakt-Informationen:
Stadt:
.01.2019 (lifePR) - Trotz verbesserter Erwerbsminderungsrente bleibt der gesetzliche Schutz dürftig.
Kategorie:
Finanzen
Dieser Fachartikel wurde bisher 153 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verbesserte Erwerbsminderungsrente bleibt lückenhaft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
uniVersa Lebensversicherung a.G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).