InternetIntelligenz 2.0 - Wann müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen?

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Wann müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen?

ID: 1688803

ARAG Experten zum Elternunterhalt


(IINews) - Die Deutschen werden immer älter. Naturgemäß wächst somit auch die Zahl der alten und pflegebedürftigen Menschen. Mehr Senioren als jemals zuvor sind in Alten- und Pflegeheimen untergebracht. Die Kosten sind immens. Dass daher die Eltern auch eine finanzielle Hilfe ihrer Kinder in Anspruch nehmen müssen, ist für viele Betroffene schwer zu akzeptieren. Dabei gibt es laut ARAG Experten für diesen Fall genaue Regeln.



Immer mehr Pflegebedürftige

Die durchschnittliche Lebenserwartung ist so hoch wie nie. Eine Folge: Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Rund ein Drittel unserer pflegebedürftigen Senioren lebt derzeit in Alten- und Pflegeheimen - Tendenz steigend. Die Kosten trägt zunächst die öffentliche Hand, wenn Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Die Sozialämter verlangen allerdings einen Teil der Heimkosten von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. Doch müssen Kinder für die Pflege der Eltern in jedem Fall zahlen?



- Kinder sind generell gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt der Eltern zu sorgen - im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten.

- Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2019 ein Selbstbehalt von 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro. Das unterhaltspflichtige Kind und seine Familie können außerdem rund 50 Prozent des über den Selbstbehalt hinausgehenden Einkommens für sich behalten.

- Unterhaltsansprüche eigener Kinder haben Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der Eltern.

- Das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden. Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört aber ebenso zum Schonvermögen der Kinder wie Reserven für Reparaturen, Anschaffungen oder Urlaube.







Eltern müssen erst ihr Vermögen einsetzen

Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch ihr Vermögen einsetzen. Das bedeutet, nicht nur die Vermögenserträge, sondern auch der Vermögensstamm selbst wird zur Deckung der Pflegekosten herangezogen. Lediglich einen Schonbetrag als Vermögensreserve von derzeit 5.000 Euro pro Person dürfen sie behalten. Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen - diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.



Wie viel müssen Kinder für die Eltern zahlen?

Um zu ermitteln, ob die Kinder Unterhalt für ihre Eltern leisten müssen, werden alle tatsächlich erzielten Einkünfte zusammengerechnet: Bei Arbeitnehmern wird der Durchschnitt von zwölf zusammenhängenden Monaten vor Eintritt des Unterhaltsbedarfs gebildet. Bei Selbstständigen werden die durchschnittlichen Einkünfte der zurückliegenden drei bis fünf Jahre herangezogen. Vom so ermittelten Nettoeinkommen werden grundsätzlich folgende Kosten abgezogen:



- berufsbedingte Aufwendungen (zum Beispiel Fahrtkosten)

- Kosten der allgemeinen Krankenvorsorge und krankheitsbedingte Aufwendungen

- private Altersvorsorgekosten bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens plus Zinsen

- Darlehensverbindlichkeiten, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen einer Baufinanzierung

- Aufwendungen für regelmäßige Besuche des Elternteils



Vom so errechneten bereinigten Nettoeinkommen können die Kinder nach Maßgabe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ihren Selbstbehalt abziehen. Dem Unterhaltspflichtigen steht seit dem 1. Januar 2015 ein Selbstbehalt von 1.800 Euro und für den Ehepartner von 1.440 Euro pro Monat zu. Der Familienselbstbehalt beläuft sich damit derzeit monatlich auf 3.240 Euro. Wer ohne Trauschein mit seinem Partner zusammenlebt, kann den erhöhten Familienselbstbehalt laut ARAG Experten nicht für sich beanspruchen. Von dem über den Selbstbehalt hinausgehenden Einkommen verbleibt zusätzlich rund die Hälfte beim Unterhaltspflichtigen. Freibeträge für eigene Kinder mindern die Restsumme weiter.



Unterhalt auch für ungeliebte Eltern

Die Sorge, große Anteile des Einkommens oder sogar sein angespartes Vermögen für die Eltern in finanzieller Schieflage opfern zu müssen, ist weit verbreitet. Kein Wunder, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Februar 2014 für Empörung sorgte: Kinder müssen demnach sogar dann Unterhalt für ihre Eltern zahlen, wenn die jahrzehntelang keinen Kontakt zu ihren Kindern wünschten - und somit anscheinend keine Verantwortung für ihren Nachwuchs übernehmen wollten. In dem verhandelten Fall ging es um Pflegekosten für einen Mann, der von sich aus den Kontakt zum Sohn vor langer Zeit abgebrochen hatte, aber seinen Pflegeheimplatz nicht von seiner Rente bestreiten konnte (BGH, Az.: XII ZB 607/12).



Download des Textes unter:

https://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/ehe-und-familie/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  DoggyBed - der optimale Hundeschlafplatz, made in Germany
Ergebnisse der aktuellen Kinderbefragung zur FLIMMO-Ausgabe 1/2019
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.01.2019 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1688803
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 135 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wann müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen ...

Ob in Cowboy-Manier mit Hochdruckreiniger, in Waschbox oder Waschstraße - ein sauberes Fahrzeug schätzen wohl die meisten Besitzer. Doch der Weg dahin gestaltet sich oft schwierig. Vor allem in Waschboxen und -straßen kann es vorkommen, dass Autos ...

Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt ...

Nur wenige Versicherungen enden nach einer bestimmten Zeit. Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr und können mit einer Frist, die in der Regel drei Monate beträgt, gekündigt werden. Unter bestimmten B ...

Im Sog der Streams ...

Mit Herbstwetter und Zeitumstellung bricht die Cocooning-Saison an: Statt auszugehen und die Partyviertel unsicher zu machen, genießen es viele, es sich zu Hause gemütlich zu machen. Ab auf die Couch mit den Liebsten, die Chips-Schale auf den Schoà ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 230


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.