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Klagen gegen Fahrzeug-Stilllegung

ID: 1688752

Abgas-Affäre: Volkswagen hat das Update für den 1,2-Liter-Motor gestoppt. Deshalb verlängert sich die Verjährungsfrist für Klagen, berichtet am 21. 1. 2018 die Oldenburger Nordwest Zeitung mit Bezug auf eine Pressemitteilung der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei.


(IINews) - Allein der Stadt Oldenburg sind bislang 114 Fahrzeuge mit manipulierten Dieselmotoren gemeldet worden, bei denen das erforderliche Software-Update nicht vorgenommen wurde, schreibt der NWZ-Autor Hans Begerow. „In 98 Fällen wurden die Halter durch die Zulassungsbehörde aufgefordert, das Software-Update vornehmen zu lassen, da ansonsten die Betriebsuntersagung ausgesprochen werden würde“, zitiert die Zeitung den Stadtsprecher.

Unterdessen habe die Kanzlei erfahren, dass Besitzer bestimmter abgasmanipulierter Diesel, die noch kein Software-Update aufgespielt haben, nun doch nicht mit einer Stilllegung ihrer Autos am Ende des Monats rechnen müssen. Das teilte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mit. Weil Volkswagen das Aufspielen des Updates für den 1,2-Liter-Dieselmotor des Typs EA 189 kürzlich gestoppt habe, sei die Frist einstweilen ausgesetzt, bestätigte die Behörde der Kanzlei, heißt es in der NWZ weiter.

Der Update-Stopp beim EA-189-Dieselmotor hat möglicherweise auch Auswirkungen auf die Verjährung von Kundenansprüchen, zitiert die Zeitung den BSZ e.V. Vertrauensanwalt. „Im Vertrauen auf die Wirksamkeit der neuen Software sind wahrscheinlich sehr viele betroffene Dieselfahrer davon abgehalten worden, ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich durchzusetzen“, sagt der Anwalt. Wenn sich das Software-Update nun als untauglich erweist, könnte es nach Einschätzung der Kanzlei dazu führen, dass die Verjährung zum Ende des vergangenen Jahres hinfällig ist und Autobesitzer auch jetzt noch auf Schadensersatz klagen können. Zum Jahresende 2018 war die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche eigentlich ausgelaufen.

Wenn Ihnen auch eine Zwangsstilllegung angedroht worden ist, sollten Sie jetzt der BSZ e.V. VW-Abgas-Skandal beitreten.

Grundsätzlich sollten Käufer von abgasmanipulierten Dieselautos unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen. In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.





Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden. Die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte führen in Sachen Abgas-Skandal bereits eine Vielzahl von Klagen gegen VW und andere Hersteller. Etliche Verfahren sind dabei bereits zu Gunsten der Autobesitzer abgeschlossen worden.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal bei.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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Datum: 21.01.2019 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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