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Update-Stopp bei Volkswagen: Behördliche Zwangsstilllegungen ausgesetzt - Verjährung möglicherweise hinfällig.

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Besitzer bestimmter abgasmanipulierter Diesel, die noch kein Software-Update aufgespielt haben, müssen nun doch nicht mit einer Stilllegung ihrer Autos am Ende des Monats rechnen. Das erklärte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg gegenüber der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei.


(IINews) - Weil Volkswagen das Aufspielen des Updates für den 1,2-Liter-Dieselmotor des Typs EA 189 kürzlich gestoppt habe, sei die Frist einstweilen ausgesetzt, bestätigte die Behörde der Kanzlei. „Der Sachverhalt werde aktuell mit dem Hersteller geklärt. Eine Übermittlung der Daten an die zuständigen Zulassungsbehörden erfolgt gegenwärtig nicht“, sagt ein BSZ Vertrauensanwalt dieser Kanzlei, unter Bezug auf das KBA.

Der Update-Stopp beim EA-189-Dieselmotor hat möglicherweise auch Auswirkungen auf die Verjährung von Kundenansprüchen.

„Im Vertrauen auf die Wirksamkeit der neuen Software sind wahrscheinlich sehr viele betroffene Dieselfahrer davon abgehalten worden, ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich durchzusetzen“, sagt der BSZ Vertrauensanwalt. Wenn sich das Software-Update nun als untauglich erweist, könnte es dazu führen, dass die Verjährung zum Ende des vergangenen Jahres hinfällig ist und Autobesitzer auch jetzt noch auf Schadensersatz klagen können.

Volkswagen hatte Ende Dezember die Updates für den 1,2-Liter-Dieselmotor gestoppt und mitgeteilt, bei internen Kontrollen seien „Auffälligkeiten" in der Software entdeckt worden, die der Konzern nach eigenen Aussagen nicht selbst programmiert hat. Experten des KBA gehen offensichtlich davon aus, dass es sich wieder um eine unzulässige Abschaltvorrichtung handelt. Das würde bedeuten, bereits nachgerüstete Diesel überschreiten immer noch die Grenzwerte. „Damit könnte der Abgas-Skandal noch einmal getoppt werden“, meint der hier berichtende Anwalt.

•Alle betroffenen VW-Kunden, die sich bis Ende 2018 nicht der Musterfeststellungsklage an-geschlossen haben oder nicht selbst individuell klagen, könnten sich jetzt darauf berufen, dass bei den vorgenommenen Updates der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt wurde und damit die Verjährungsfrist wieder auflebt.

Außerdem stehe Kunden auch bei Nachbesserungen ein Gewährleistungsanspruch zu. Bei anderen abgasmanipulierten Diesel-Fahrzeugen aus dem VW-Konzern und von anderen Herstellern sei ohnehin noch keine Verjährung eingetreten.





Der Rechtsanwalt ist sicher, dass zudem erhebliche Probleme nach den Software-Updates auftreten, obwohl das von Volkswagen stets bestritten werde.

•„Unsere Mandanten berichten von Mehrverbrauch, unrundem Motorlauf und Problemen mit dem Partikelfilter.“ Außerdem sei eine deutlich verringerte Lebensdauer der Motoren zu erwarten.

Besitzer abgasmanipulierter Fahrzeuge, die noch nicht nachgerüstet hatten, bekamen im Herbst Post vom KBA.

Darunter auch eine Mandantin der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei. Die Flensburger Behörde drohte darin die Stilllegung ihres Skoda für Ende Januar an. Nicht nachgerüstete Autos sollen zwangsweise aus dem Verkehr gezogen werden. Dabei werde auch mit Unterstützung der Polizei der Fahrzeugschein einkassiert und das Kennzeichen entstempelt. Als die Autofahrerin daraufhin nun ihren Skoda Roomster mit EA-189-Dieselmotor zur Werkstatt brachte, hieß es, ein Update sei gegenwärtig nicht möglich.

Grundsätzlich können Besitzer abgasmanipulierter Diesel, die ihr Fahrzeug finanziert haben, auch den Kredit- oder Leasingvertrag unter bestimmten Umständen rückgängig machen.

„Wir haben bei einer eingehenden Prüfung festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Verträgen zur Autofinanzierung fehlerhaft sind und nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Folglich lassen sich derzeit Darlehensverträge noch widerrufen, obwohl sie unter Umständen schon vor Jahren abgeschlossen wurden“, sagt der BSZ e.V. Vertrauensanwalt. Das gelte unabhängig von der Marke und es sei außerdem egal, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, ein gebrauchtes oder ein Neufahrzeug handelt.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte führen in Sachen Abgas-Skandal bereits eine Vielzahl von Klagen gegen VW und andere Hersteller. Etliche Verfahren sind dabei bereits zu Gunsten der Autobesitzer abgeschlossen worden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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Datum: 19.01.2019 - 11:51 Uhr
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Kategorie:

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