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Update-Stopp bei Volkswagen / Behördliche Zwangsstilllegungen ausgesetzt - Verjährung möglicherweise hinfällig

ID: 1688348


(ots) - Besitzer bestimmter abgasmanipulierter Diesel, die
noch kein Software-Update aufgespielt haben, müssen nun doch nicht
mit einer Stilllegung ihrer Autos am Ende des Monats rechnen. Das
erklärte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg gegenüber der
Kanzlei KWAG RECHTSANWÄLTE. Weil Volkswagen das Aufspielen des
Updates für den 1,2-Liter-Dieselmotor des Typs EA 189 kürzlich
gestoppt habe, sei die Frist einstweilen ausgesetzt, bestätigte die
Behörde der Bremer Kanzlei. "Der Sachverhalt werde aktuell mit dem
Hersteller geklärt. Eine Übermittlung der Daten an die zuständigen
Zulassungsbehörden erfolgt gegenwärtig nicht", sagt KWAG-Rechtsanwalt
Jan-Henning Ahrens unter Bezug auf das KBA.

Der Update-Stopp beim EA-189-Dieselmotor hat möglicherweise auch
Auswirkungen auf die Verjährung von Kundenansprüchen. "Im Vertrauen
auf die Wirksamkeit der neuen Software sind wahrscheinlich sehr viele
betroffene Dieselfahrer davon abgehalten worden, ihre berechtigten
Ansprüche gerichtlich durchzusetzen", sagt Ahrens. Wenn sich das
Software-Update nun als untauglich erweist, könnte es dazu führen,
dass die Verjährung zum Ende des vergangenen Jahres hinfällig ist und
Autobesitzer auch jetzt noch auf Schadensersatz klagen können.

Volkswagen hatte Ende Dezember die Updates für den
1,2-Liter-Dieselmotor gestoppt und mitgeteilt, bei internen
Kontrollen seien "Auffälligkeiten" in der Software entdeckt worden,
die der Konzern nach eigenen Aussagen nicht selbst programmiert hat.
Experten des KBA gehen offensichtlich davon aus, dass es sich wieder
um eine unzulässige Abschaltvorrichtung handelt. Das würde bedeuten,
bereits nachgerüstete Diesel überschreiten immer noch die Grenzwerte.
"Damit könnte der Abgas-Skandal noch einmal getoppt werden", meint
Ahrens.

Alle betroffenen VW-Kunden, die sich bis Ende 2018 nicht der




Musterfeststellungsklage angeschlossen haben oder nicht selbst
individuell klagen, könnten sich jetzt darauf berufen, dass bei den
vorgenommenen Updates der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt
wurde und damit die Verjährungsfrist wieder auflebt. Außerdem stehe
Kunden auch bei Nachbesserungen ein Gewährleistungsanspruch zu. Bei
anderen abgasmanipulierten Diesel-Fahrzeugen aus dem VW-Konzern und
von anderen Herstellern sei ohnehin noch keine Verjährung
eingetreten.

Ahrens ist sicher, dass zudem erhebliche Probleme nach den
Software-Updates auftreten, obwohl das von Volkswagen stets
bestritten werde. "Unsere Mandanten berichten von Mehrverbrauch,
unrundem Motorlauf und Problemen mit dem Partikelfilter." Außerdem
sei eine deutlich verringerte Lebensdauer der Motoren zu erwarten.

Besitzer abgasmanipulierter Fahrzeuge, die noch nicht nachgerüstet
hatten, bekamen im Herbst Post vom KBA. Darunter auch eine Mandantin
von KWAG RECHTSANWÄLTE aus Bremen. Die Flensburger Behörde drohte
darin die Stilllegung ihres Skoda für Ende Januar an. Nicht
nachgerüstete Autos sollen zwangsweise aus dem Verkehr gezogen
werden. Dabei werde auch mit Unterstützung der Polizei der
Fahrzeugschein einkassiert und das Kennzeichen entstempelt. Als die
Autofahrerin daraufhin nun ihren Skoda Roomster mit
EA-189-Dieselmotor zur Werkstatt brachte, hieß es, ein Update sei
gegenwärtig nicht möglich.

Grundsätzlich können Besitzer abgasmanipulierter Diesel, die ihr
Fahrzeug finanziert haben, auch den Kredit- oder Leasingvertrag unter
bestimmten Umständen rückgängig machen. "Wir haben bei einer
eingehenden Prüfung festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen in
vielen Verträgen zur Autofinanzierung fehlerhaft sind und nicht den
gesetzlichen Anforderungen genügen. Folglich lassen sich derzeit
Darlehensverträge noch widerrufen, obwohl sie unter Umständen schon
vor Jahren abgeschlossen wurden", sagt Ahrens. Das gelte unabhängig
von der Marke und es sei außerdem egal, ob es sich um einen Diesel
oder Benziner, ein gebrauchtes oder ein Neufahrzeug handelt.

KWAG RECHTSANWÄLTE führen in Sachen Abgas-Skandal bereits eine
Vielzahl von Klagen gegen VW und andere Hersteller. Etliche Verfahren
sind dabei bereits zu Gunsten der Autobesitzer abgeschlossen worden.

Kanzleiprofil:

KWAG RECHTSANWÄLTE mit Sitz in Bremen gehört zu den größten vor
allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in
Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem
Rechtsbereich. Inhaber ist der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens. KWAG RECHTSANWÄLTE sind
Experten für Schadensersatz. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung von
Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von
Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhand-lungen
mit Banken für kleine und mittelständische Unternehmen. Daneben
stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung, inklusiv des Bereichs Crowdfunding und Crowdlending. KWAG
RECHTSANWÄLTE positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG RECHTSANWÄLTE zu
einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandan-ten,
vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben
vertritt die Kanzlei die Interessen geschädigter Käufer im
Abgas-Skandal, gegen das Lkw-Kartell und bietet profunde juristische
Beratung im Immobilien- und Umweltrecht.



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG RECHTSANWÄLTE, Lofthaus 4, Am
Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info(at)kwag-recht.de, Tel.: 0421
520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de

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Datum: 18.01.2019 - 10:25 Uhr
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