MDR-Magazin "Hauptsache gesund" zum Transplantationsgesetz / Experten einig: Gesetzesänderung kann Chancen der Organspende verbessern
(ots) - Transplantationsmediziner in Mitteldeutschland
begrüßen den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und
der Strukturen bei der Organspende, der heute (17.01.) im Deutschen
Bundestag beraten wird. "Das Gesetz bietet gute Voraussetzungen, um
die Zahlen der Organspende in Deutschland zu erhöhen.", sagt Christa
Wachsmuth, geschäftsführende Ärztin für die Region Ost der Deutschen
Stiftung Organtransplantation dem MDR-Magazin "Hauptsache gesund".
"Deutschland ist bei der Organspende eines der Schlusslichter in
Europa und in der Welt. Es besteht also dringender Handlungsbedarf
und die Maßnahmen, die jetzt angegangen werden sollen, halte ich für
äußerst vernünftig", so Prof. Paolo Fornara, Leiter des
Nierentransplantationszentrums des Landes Sachsen-Anhalt an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet Regelungen, die die Organspende in
den Krankenhäusern optimieren sollen. So soll etwa die Vergütung der
Kliniken aufwandsgerecht gestaltet werden. Für Prof. Fornara ist das
ein überfälliger Schritt: Die Vorbereitung und Durchführung der
Organentnahme binde sehr viele Spezialisten über mehrere Stunden, so
der Mediziner. Insgesamt seien 20 bis 30 OP-Mitarbeiter dran
beteiligt. "Das war bei der bisherigen Pauschale für eine
Organentnahme von 3.000 bis 5.000 Euro für viele Krankenhäuser
bislang logistisch und personell kaum zu stemmen", sagt der
Nierenspezialist.
Zudem soll jedes Krankenhaus mit einer Intensivstation mindestens
einen Transplantationsbeauftragten benennen. Nach Angaben von Christa
Wachsmuth gibt es in den Kliniken in Mitteldeutschland bereits
flächendeckend seit dem Jahr 2000 dieses Amt, das von Ärzten und
teilweise ergänzend von Pflegekräften wahrgenommen wird. Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen sei also Vorreiter in diesem Punkt,
betont Prof. Fornara und ergänzt: "Bislang ist der
Transplantationsbeauftragte jedoch ein Fisch ohne Wasser. Durch das
Gesetz werden seine Funktion, Position und die Bezahlung gestärkt."
Im Gesetzesentwurf ist ebenfalls geplant, die Angehörigenbetreuung
gesetzlich zu verankern, um zum Beispiel den anonymisierten Austausch
zwischen Organempfängern und Angehörigen des Organspenders zu
erleichtern. Zudem soll ein flächendeckendes Berichtssystem
eingeführt werden, um potentielle Spender besser zu erkennen und zu
melden. Solch ein System wurde nach den Angaben von Christa Wachsmut
im Jahr 2014 schon in den mitteldeutschen Kliniken eingeführt: "Wir
haben durch die Auswertungen gemerkt, wo Probleme in der Organisation
der Organspende liegen und ich denke, dass so ein bundesweites
Berichtssystem noch mehr Chancen aufzeigen wird, die
Transplantationszahlen zu erhöhen."
Kein Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist eine Änderung der Art
und Weise, wie einer Organspende zu Lebzeiten zugestimmt oder
widersprochen werden kann. Derzeit kann jeder Deutsche freiwillig
einen Organspendeausweis ausfüllen. Dies ist jedoch nicht
verpflichtend. Wenn keine Entscheidung getroffen wurde, müssen im
Ernstfall die Angehörigen darüber entscheiden, ob dem Toten
Spenderorgane entnommen werden dürfen. "Diese Praxis ist einfach
bestialisch, denn aus meiner Erfahrung heraus machen sich die
Angehörigen immer Vorwürfe, egal, wie sie sich entscheiden. Jeder
Mensch sollte zu Lebzeiten selbst eine Entscheidung treffen, damit
die Angehörigen nicht mit dieser Entscheidung belastet werden",
appelliert Prof. Fornara. Diskutiert wird derzeit die von
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene doppelte
Widerspruchslösung, bei der jeder automatisch als Organspender gilt,
es sei denn, er hat sich zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen
entschieden oder die Angehörigen lehnen es ab.
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Datum: 17.01.2019 - 14:44 Uhr
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