BVR-Präsidentin Kolak zur Brexit-Abstimmung im britischen Unterhaus: Rücknahme der Austrittserklärung beste Lösung aus wirtschaftlicher Sicht
(ots) - Das britische Unterhaus hat das ausgehandelte
Brexit-Abkommen abgelehnt. Das ist sehr bedauerlich, denn nun droht
ein ungeordneter Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union
ohne ausreichend lange Übergangsfristen", erklärt die Präsidentin des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Marija Kolak.
Das Abkommen hätte die notwendige Planungssicherheit zum Zeitpunkt
des Austritts am 29. März 2019 bis zunächst Ende 2020 für britische
und europäische Unternehmen sowie für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer auf beiden Seiten des Ärmelkanals ermöglicht.
Negative Auswirkungen auch auf deutsche Konjunktur
Kolak: "Wegen der gravierenden Unsicherheiten über den Brexit
erwarte ich, dass sich die Konjunktur Großbritanniens weiter
abschwächt. Das wird auch negativ auf Deutschland ausstrahlen. Es
bleibt unklar, auf welcher Grundlage der Außenhandel zwischen dem
deutschen Mittelstand und den Finanzinstituten mit ihren
Handelspartnern in Großbritannien ab dem 30. März 2019 stattfinden
könne. Wir brauchen daher dringend Klarheit über das weitere Vorgehen
der britischen Regierung, um weiteren Schaden für die Wirtschaft und
die internationalen Handelsbeziehungen abzuwenden."
"Aus wirtschaftlicher Sicht bleibt die beste Lösung die einseitige
Rücknahme der Austrittserklärung nach Artikel 50 EU-Vertrag durch das
Vereinigte Königreich", so die BVR-Präsidentin.
Hohe Umstellungskosten für Banken durch Äquivalenzentscheidungen
vermeiden
Für den deutschen Mittelstand sei es von herausragender Bedeutung,
dass der Handel von Gütern und Dienstleistungen mit Großbritannien
für einen längeren Übergangszeitraum wie bisher fortgeführt werden
könne. Hierzu sei es im Bereich der Finanzmarktpolitik
unausweichlich, Äquivalenzentscheidungen beispielsweise beim Clearing
von Derivaten für die britische Finanzaufsicht und die Bank of
England zu verabschieden. So könnten hohe Umstellungskosten für
Banken und Unternehmen vermieden werden. Die am Donnerstag
anstehenden Gesetzesinitiativen der Bundesregierung seien hierfür
eine geeignete Grundlage, müssen aber durch zusätzliche europäische
Regelungen ergänzt werden.
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Datum: 16.01.2019 - 10:09 Uhr
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