rbb exklusiv: CSU-Finanzpolitiker Michelbachübt scharfe Kritik an Scholz'' Vorschlag zur Grundsteuerreform
(ots) - In der Debatte um die anstehende Reform der
Grundsteuer und vor einem Fachminister-Treffen am heutigen
Montagnachmittag verhärten sich die Fronten innerhalb der Großen
Koalition.
Im ARD-Mittagsmagazin kritisierte der CSU-Bundestagsabgeordnete
Hans Michelbach den Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz
(SPD) scharf. "Wir haben uns nicht vorstellen können, dass man es so
schwierig macht", sagte Michelbach, der der Obmann der Unionsfraktion
im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ist.
Heute Nachmittag will Bundesfinanzminister Scholz mit seinen
Länderkollegen über die Grundsteuer-Reform beraten. Scholz wirbt für
das so genannte "wertbezogene" oder "Mieten-Modell". Der Berechnung
der Grundsteuer sollen dabei fünf Kriterien zugrunde liegen: die
Nettokaltmiete, das Baujahr des Gebäudes, die Wohnfläche, die
Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Bei selbst genutzten
Immobilien soll eine fiktive Miete anhand des Mikrozensus des
Statistischen Bundesamts gelten.
Michelbach wies im Mittagsmagazin auf den bürokratischen Aufwand
bei der Erhebung und Verwaltung dieser Daten hin. Außerdem hält er
das Modell des Bundesfinanzministers für ungerecht: "Das Modell von
Scholz hätte die Verwerfung, dass der Wohnungseigentümer, der selbst
genutzten Wohnraum hat, eine andere Grundsteuer zahlt als der Mieter
im gleichen Haus", sagte Michelbach, der auch dem Vorstand der
Unionsfraktion angehört.
Die Union favorisiert das so genannte Flächenmodell, dessen
Bemessungsgrundlage allein die Grundstücks- und die Geschoss-Fläche
bilden. Ob das Gebäude in einer guten oder schlechten Lage steht,
spielt bei diesem Modell keine Rolle.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bemessung der Grundsteuer
in ihrer aktuellen Form im April vergangenen Jahres für
verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die Bemessungsgrundlage, die
sogenannten Einheitswerte, wurden seit 1964 im Westen nicht mehr
angepasst, im Osten gelten sie sogar seit 1935. Die Einheitswerte der
Grundstücke seien deshalb "völlig überholt" und führten zu
"gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer, urteilte
das Gericht. Es gab dem Gesetzgeber Zeit, die Steuer bis Ende 2019
neu zu regeln. Bis spätestens 2024 muss die Reform umgesetzt sein.
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Datum: 14.01.2019 - 15:57 Uhr
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