Digital Realty gibt Preisfestsetzung von 850 Millionen EUR für grünen Anleihen bekannt
(ots) - Digital Realty (das
"Unternehmen") (NYSE: DLR), ein führender internationaler Anbieter
von Rechenzentren, Colocation und Vernetzungslösungen, gab heute
bekannt, dass Digital Euro Finco, LLC, eine hundertprozentige
Finanzierungstochtergesellschaft der Operating Partnership des
Unternehmens, Digital Realty Trust, L.P. (die "Operating
Partnership"), eine Offerte mit 850 Millionen EUR Gesamtnennbetrag
über auf Euro lautende, garantierte Anleihen mit 2,500 % (die
"Euro-Schuldscheine") und Fälligkeit 2026 vorgelegt hat. Bei den
Euro-Schuldscheinen handelt es sich um vorrangige, unbesicherte
Verbindlichkeiten von Digital Euro Finco, LLC, die durch das
Unternehmen und die Operating Partnership ohne Einschränkungen
garantiert werden. Die Fälligkeitszinsen für die Euro-Schuldscheine
werden jährlich in Höhe von 2,500 % pro Jahr gezahlt und die
Euro-Schuldscheine werden unter Vorbehalt der Erfüllung der üblichen
Abschlussbedingungen am 16. Januar 2026 fällig werden.
Mit einem Betrag in Höhe des Nettoerlöses der Offerte der
Euro-Schuldscheine will das Unternehmen bestimmte Projekte im Bereich
nachhaltiges Bauen, effiziente Energie- und Ressourcennutzung und
erneuerbare Energien ganz oder teilweise finanzieren oder
refinanzieren (zusammen "qualifizierte grüne Projekte"),
einschließlich der Entwicklung und Sanierung solcher Projekte.
Vorbehaltlich der Verteilung eines Betrags in Höhe des Nettoerlöses
der Euro-Schuldscheine auf qualifizierte grüne Projekte kann ein
Betrag in Höhe des Nettoerlöses ganz oder teilweise zur Tilgung
ausstehender Verbindlichkeiten oder für andere Aktivitäten in
Zusammenhang mit dem Kapitalmanagement verwendet werden. Diese zu
tilgenden Verbindlichkeiten werden erwartungsgemäß die vorrangigen,
2020 fälligen Anleihen mit 5,875 % der Operating Partnership (gemäß
eines heute separat verkündeten Übernahmeangebots für solche
Anleihen) (durch Rückkauf oder anderweitig) umfassen und können
außerdem Kreditverbindlichkeiten unter den weltweiten
Kreditfazilitäten des Operating Partnership sowie andere umlaufende
Schuldverschreibungen umfassen.
Die Euro-Schuldscheine werden ausschließlich außerhalb der
Vereinigten Staaten gemäß Regulation S im Rahmen des U.S. Securities
Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act")
verkauft. Die Euro-Schuldscheine wurden und werden nicht unter dem
Securities Act registriert und dürfen ohne eine Registrierung oder
geltende Befreiung von der Registrierungspflicht nicht in den
Vereinigten Staaten oder an Personen der Vereinigten Staaten (im
Sinne von Regulation S unter dem Securities Act) angeboten oder
verkauft werden. Bei dieser Pressemeldung handelt es sich weder um
ein Verkaufsangebot noch um eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf der Euro-Schuldscheine. Sie ist auch nicht als ein
Angebot, eine Aufforderung oder ein Verkauf der Euro-Schuldscheine in
irgendeinem Rechtsraum auszulegen, in dem ein solches Angebot, eine
solche Aufforderung bzw. ein solcher Verkauf ungesetzlich wären.
Informationen zu Digital Realty
Digital Realty unterstützt die Strategien im Hinblick auf
Rechenzentren, Colocation und Vernetzung von mehr als 2.300
Unternehmen über sein sicheres und netzwerkorientiertes Portfolio von
Rechenzentren, die sich überall in Nordamerika, Europa,
Lateinamerika, Asien und Australien befinden. Zu den Kunden von
Digital Realty gehören inländische und internationale Unternehmen
jeder Größe und aus allen Branchen, von Cloud- und IT-Dienstleistern
über Kommunikation und soziale Netzwerke bis hin zu
Finanzdienstleistern, produzierendem Gewerbe, Energieversorgung,
Gesundheitswesen und Verbraucherprodukte.
Für zusätzliche Informationen:
Andrew P. Power
Chief Financial Officer
Digital Realty
(415) 738-6500
Investorenbeziehungen
John J. Stewart / Maria S. Lukens
Digital Realty
(415) 738-6500
investorrelations(at)digitalrealty.com
Safe-Harbor-Erklärung
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die
auf derzeitigen Erwartungen, Prognosen und Annahmen beruhen, die
Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen. Diese können bewirken, dass
die tatsächlichen Ergebnisse und Erfolge deutlich abweichen. Dazu
gehören Aussagen in Zusammenhang mit dem Zeitrahmen und der
erfolgreichen Abwicklung der Euro-Schuldscheinofferte und der
erwarteten Verwendung des Nettoerlöses. Das Unternehmen kann keine
Zusicherung geben, dass es in der Lage sein wird, die Offerte zu den
erwarteten Konditionen - oder überhaupt - erfolgreich zum Abschluss
zu bringen. Eine weitergehende Auflistung und Beschreibung dieser
Risiken und Unwägbarkeiten finden Sie in den Berichten und anderen
Unterlagen, die das Unternehmen bei der US-Börsenaufsicht (U.S.
Securities and Exchange Commission) einreicht, darunter der
Geschäftsbericht des Unternehmens auf Formular 10-K für das
Geschäftsjahr mit Abschluss zum 31. Dezember 2017 und die
Quartalsberichte auf Formular 10-Q für die Quartale mit Abschluss zum
31. März 2018, 30. Juni 2018 und 30. September 2018. Das Unternehmen
lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, irgendwelche
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei
es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus
anderen Gründen.
Erklärung zu Regulation S
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
("Wertpapiere") von Digital Realty Trust, Inc., oder seinen
Tochtergesellschaften dar. Die Wertpapiere wurden und werden nicht
gemäß dem Securities Act oder bei irgendeiner anderen
Wertpapier-Regulierungsbehörde irgendeines Bundesstaates oder einer
anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert. Aus
diesem Grund dürfen die Wertpapiere weder direkt noch indirekt in die
oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten, verkauft,
wiederverkauft, übertragen, angedient oder verbreitet werden. Einzige
Ausnahme ist eine Befreiung von der Registrierungspflicht gemäß dem
Securities Act bzw. eine davon ausgenommene Transaktion. Dabei
behalten alle Wertpapiergesetze irgendeines Bundesstaates oder einer
anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten ihre Gültigkeit.
Jegliche Wertpapierofferte wird gemäß Regulation S des Securities Act
abgewickelt.
Hinweis an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Eine Offerte, ein Verkauf oder eine anderweitige Andienung der
Euro-Schuldscheine an irgendwelche Kleinanleger im Europäischen
Wirtschaftsraum ("der EWR") ist nicht vorgesehen, und mit Wirkung ab
diesem Stichtag ist dies untersagt. In diesem Kontext ist der Begriff
"Kleinanleger" wie folgt definiert (ein oder mehrere Kriterien
treffen zu): (i) ein Kleinanleger gemäß Punkt (11) des Artikels 4(1)
der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID
II"); oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2002/92/EG (in der
jeweils gültigen Fassung, "IMD"), wobei der Kunde nicht die Kriterien
eines professionellen Kunden gemäß Punkt (10) des Artikels 4(1) der
MiFID II erfüllt. Daraus folgt, dass entsprechend Verordnung (EU) Nr.
1286/2014 (in der jeweils gültigen Fassung, die "PRIIP-Verordnung")
kein Basisinformationsblatt über die Offerte oder den Verkauf der
Euro-Schuldscheine oder deren anderweitige Andienung gegenüber
Kleinanlegern im EWR erstellt wurde. Aus diesem Grund kann es unter
der PRIIP-Verordnung gesetzeswidrig sein, die Euro-Schuldscheine an
irgendeinen Kleinanleger zu offerieren oder zu verkaufen oder
anderweitig anzudienen.
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Datum: 14.01.2019 - 01:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Banken und Versicherungen
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