Westfalen-Blatt: zum Kik-Urteil
(ots) - Mit 30.000 Euro lässt sich in Pakistan wegen des
Währungsgefälles einiges anfangen. Doch nirgendwo kann selbst das
Vielfache der Summe, die Opfer eines Fabrikbrandes von Kik forderten,
das Leid ausgleichen, das eigene Verletzungen oder der Tod eines
Sohnes hervorrufen. Nun bekommen sie überhaupt kein Schmerzensgeld.
Das Dortmunder Landgericht beruft sich darauf, dass die Forderung
nach pakistanischem Recht sechs Monate zu spät eingereicht wurde. Wie
oft in Fällen, in denen Klagen aus formalen Gründen abgelehnt werden,
bleibt ein schales Gefühl. Das lässt sich überhaupt nur beheben,
indem ein Gesetz Klarheit schafft. Probleme, die Firmen eventuell
hätten, die sehr global einkaufen, lassen sich durch Zertifizierung
lösen - aber auf Basis echter Prüfungen, wie sie in der Vergangenheit
nicht immer gewährleistet waren. Selbst wenn eine gesetzliche
vorgeschriebene Verantwortung der Importeure die Bekleidung
verteuerte: Es würde damit auch ihr Wert steigen. Kein Käufer müsste
mehr ein schlechtes Gewissen haben. Und nackt müsste wegen der
allenfalls paar Euro, die etwa eine Jeans in Deutschland mehr
kostete, auch niemand gehen.
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Datum: 10.01.2019 - 21:00 Uhr
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