Bei der Finanzierung der Weiterbildung muss nachgebessert werden / Das BMG hat am 03.01.2019 einen Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeut*innenausbildung vorgelegt
(ots) - Presseinformation der DGVT und des
DGVT-Berufsverbands.
Ein zentraler Anlass für die Reform war die unsichere und prekäre
Beschäftigungssituation der Psychotherapeut*innen in Ausbildung. So
ist ein Ziel des aktuellen Entwurfs, den "Zugang zum Beruf der
Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten einheitlicher, gerechter
und noch attraktiver" zu gestalten. Die Deutsche Gesellschaft für
Verhaltenstherapie (DGVT) sieht allerdings in einer ersten
Einschätzung dieses Ziel insbesondere bei der ambulanten
Weiterbildung als nicht erreicht an. In der vorgelegten Form bleibt
der Entwurf die Antwort auf die finanzielle Belastung der angehenden
Psychotherapeut*innen durch "Schulgeld" schuldig. Nur durch eine
ausreichende Finanzierung der Weiterbildung kann sichergestellt
werden, dass zukünftige Weiterbildungsteilnehmer*innen angemessen
vergütet werden können und sie die Kosten für ihre Weiterbildung
nicht selbst tragen müssen.
Die DGVT als größter deutscher Psychotherapie-Fachverband zeigt
sich erleichtert, dass das Ministerium seine Ankündigung nun hat
Realität werden lassen und zum Jahresbeginn einen Referentenentwurf
zur Reformierung der Psychotherapeut*innenausbildung vorgelegt hat.
Die DGVT begrüßt, dass das Gesundheitsministerium die große Bedeutung
der Psychotherapie in der Behandlung von Menschen mit psychischen
Erkrankungen anerkennt. Dass darüber hinaus der Beitrag von
Psychotherapeut*innen zur "Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung
der psychischen Gesundheit der Bevölkerung" durch Beratung,
Prävention und Rehabilitation anerkannt wird, kommt zentralen
Vorstellungen der DGVT entgegen. Auch, dass das BMG in Bezug auf die
Psychotherapeutenausbildung den notwendigen Nachwuchsbedarf in der
von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) errechneten Höhe
anerkennt, wird positiv bewertet. Außerdem wird die Bereitschaft des
BMG begrüßt, die sozialrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um
die bewährte hohe Ausbildungsqualität an den heutigen staatlich
anerkannten Ausbildungsstätten in eine zukünftige Qualifizierung im
Rahmen von Weiterbildung zu überführen.
Allerdings ist bedauerlich, dass das BMG die Expertisen der
Bundespsychotherapeutenkammer und des Deutschen Psychotherapeutentags
in anderen wesentlichen Punkten nicht berücksichtigt hat. Wie ein
umfangreiches Gutachten der BPtK belegt, werden die vom BMG
vorgelegten Finanzierungsgrundlagen nicht ausreichen, um eine
qualitativ hochstehende Weiterbildung, bei angemessener Bezahlung für
die Weiterbildungsteilnehmer*innen, die wichtige
Versorgungsleistungen erbringen sollen, tragfähig organisieren zu
können (vgl.
https://www.bptk.de/uploads/media/EsFoMed_Bericht_0317.pdf).
Als bundesweit größter Träger von Psychotherapeutenausbildungen in
Deutschland sieht die DGVT eine Weiterbildung in der nun
vorgestellten Form als nicht realisierbar an. Um eine qualitativ
hochwertige Weiterbildung zu gewährleisten, muss der
Bundesgesetzgeber unbedingt auch zusätzliche Finanzierungsgrundlagen
für die notwendigen ambulanten Weiterbildungsleistungen schaffen. Ein
zentrales Reformziel würde verfehlt, müssten auch zukünftige
Weiterbildungsteilnehmer*innen für die Finanzierung ihrer
Weiterbildung selbst aufkommen. An dieser Stelle muss der
Referentenentwurf zwingend nachgebessert werden. Darüber hinaus
müssen beim Weiterbildungsteil Übergangslösungen für die Bezahlung
heutiger PiAs geschaffen werden, damit insbesondere in den Kliniken
nicht noch für viele Jahre eine ungerechte Ungleichbehandlung
aufrechterhalten bleibt.
Bedauerlich ist zudem, dass das BMG in der Konzeption des
Psychotherapiestudiums, welches zur Zulassung für eine selbstständige
und eigenverantwortliche heilkundliche Tätigkeit (Approbation) führen
soll, den vielfältigen fachlichen Forderungen von Seiten des
Berufsstandes nach Ausweitung der praktischen Ausbildungszeiten nicht
gefolgt ist. Insbesondere wird das Fehlen eines zusätzlichen
Praxissemesters bemängelt. Gerade weil das Studium zukünftig neben
der Behandlung von Erwachsenen auch zur Behandlung von Kindern und
Jugendlichen befähigen soll, ist nach Einschätzung der DGVT zur
Sicherung einer vertretbaren Versorgungsqualität der Bevölkerung- wie
in anderen Heilberufen - eine intensive Ausbildung an Patient*innen
aller Altersgruppen unbedingt erforderlich. Und schließlich ist im
Rahmen einer Approbationsordnung, welche noch erlassen werden muss,
bei der Ausformulierung der inhaltlichen Anforderungen an zukünftige
Psychotherapiestudiengänge der Kompetenzerwerb zur Behandlung von
Kindern und Jugendlichen noch zu einem gleichberechtigten
Ausbildungsbereich auszubauen.
Die DGVT begrüßt die Einladung des Bundesministeriums für
Gesundheit an die Verbände, den Referentenentwurf in Stellungnahmen
zu bewerten. Dabei sind im Rahmen des nun folgenden politischen
Diskussionsprozesses die notwendigen Anpassungen unbedingt
vorzunehmen. Die DGVT bereitet eine ausführliche Stellungnahme vor.
Diese soll Ende Januar vorliegen und beinhaltet eine detaillierte
Würdigung des Referentenentwurfs.
Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) ist mit
über 9000 Mitgliedern der größte Fachverband für Verhaltenstherapie
in Deutschland. Der DGVT-Berufsverband vertritt die beruflichen
Interessen von derzeit 6000 Mitgliedern. Die DGVT unterhält über eine
gemeinnützige GmbH bundesweit an 19 Standorten Ausbildungszentren, in
denen derzeit über 2500 junge Kolleg*innen in Verhaltenstherapie
ausgebildet werden. Sie ist damit der bundesweit größte Träger von
Psychotherapie-Ausbildungsstätten in Deutschland.
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Günter Ruggaber, Ruggaber(at)dgvt.de, 07071/943444
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Datum: 09.01.2019 - 15:25 Uhr
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