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Thomas Jung: "Sondersitzung Rechtsausschuss - Justizminister Ludwig spielt auf Zeit!"

ID: 1685510


(ots) - Am 8. Januar hat eine Sondersitzung des
Rechtsausschusses des Landtages Brandenburg stattgefunden wegen der
Entlassung des Untersuchungshäftlings Maik S. durch Beschluss des
Oberlandesgerichtes Brandenburg vom 03. Januar 2019. Innerhalb einer
Pressemitteilung des Gerichts vom selben Tag wurde zur Begründung
ausgeführt: "Die Aufhebung des Haftbefehles erfolge im Hinblick auf
mehrere vermeidbare Verfahrensverzögerungen durch die Justiz, die
sich in ihrer Summe auf über sechs Monate belaufen." Vorausgegangen
war bereits im Dezember 2018 die auch durch das Brandenburgische
Oberlandesgericht ausgesprochene Entlassung des
Untersuchungshäftlings Michail A., einem erstinstanzlich wegen Mordes
Verurteilten, welcher gerade das Revisionsverfahren führt. In der
dortigen Begründung hatte das Gericht ausgeführt, dass das Land
Brandenburg es versäumt habe, "...seiner Pflicht zur
verfassungsmäßigen Ausstattung der Gerichte zu genügen." In der
gestrigen Sitzung hat sich der Minister jedoch weiterhin nicht
einsichtig gezeigt und auf die erst am 15.01.2019 angekündigte
schriftliche Beschlussbegründung verwiesen trotz des eindeutigen
Inhaltes der vorliegenden Pressemitteilung des Gerichts. Er sieht
eine "auskömmliche Personalsituation am LG Potsdam nach dem
Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y".

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburger
Landtag, Thomas Jung, meint dazu:

"Auch die gestrige Vorstellung des Justizministers im
Rechtsausschuss war ein Trauerspiel sondergleichen. Herr Ludwig
spielt mit Deckung der Regierungskoalitionsfraktionen aus SPD und
Linke auf Zeit. Er wolle erst die schriftliche Begründung des
Oberlandesgerichts am 15. Januar abwarten und danach in der nächsten
regulären Sitzung des Rechtsausschusses am 17. Januar Stellung
beziehen. Aber bisher ist eine Bereitschaft zur Lösung des




offensichtlich gegebenen Problems mit der Unterbesetzung der Gerichte
im Bereich der Strafgerichtsbarkeit aber auch der Verwaltungs- und
Sozialgerichtsbarkeit nicht in Sicht. Es schlummern immer noch eine
Vielzahl von unerledigten Verfahren, welche durch das Landgericht
schlichtweg wegen Personalmangels nicht terminiert und abgearbeitet
werden können. Und der Minister spricht von einer `auskömmlichen
Personalsituation nach PEBB§Y´. Aber er leugnet schlichtweg die
Realität, nämlich dass nach ´seinem´ Personalbedarfberechnungssystem
die Vielzahl der unbearbeiteten Altfälle nicht berücksichtigt,
sondern nur Neuverfahren zugrunde gelegt werden. Aber die Lösung ist
ganz einfach: Die Errechnung des Bedarfes an Richterpersonal, welches
innerhalb eines Jahres sämtliche Altverfahren abarbeiten könnte, und
die unverzügliche Schaffung der erforderlichen Richterstellen.
Aufgrund der innerhalb der nächsten Jahre anstehenden
Pensionierungswellen würden auch keine "Überhänge" entstehen, da nach
Abarbeitung aller Altfälle genügend Richterstellen durch
Pensionierungen frei werden. Erst wenn alle Altfälle abgearbeitet
sind, kann eine Personalbedarfsplanung nach den Neuzugängen
erfolgen."



Pressekontakt:
Detlev Frye
Telefon (0331) 966-1880
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Datum: 09.01.2019 - 14:41 Uhr
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