Apotheker und Krankenkassen vereinbaren Finanzierung für E-Health-Ausstattung - Gemeinsame Pressemitteilung von Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband
(ots) - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der
GKV-Spitzenverband haben sich über die Finanzierung der Investitions-
und Betriebskosten für die technische Ausstattung der 19.000
Apotheken im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) verständigt.
Apotheken brauchen die TI-Anbindung im ersten Schritt für die
Einführung der Fachanwendung zum elektronischen Medikationsplan.
"Die Vereinbarung gibt den Apotheken die nötige Klarheit und
finanzielle Sicherheit, die TI-Ausstattung reibungslos umzusetzen,
sobald die Industrie die entsprechenden Produkte auf den Markt
gebracht hat", sagt dazu DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich. "Mit
dieser Finanzierungsvereinbarung haben wir die Voraussetzung dafür
geschaffen, dass nun auch die Apotheken an das sichere
Gesundheitsnetz angeschlossen werden und damit ins Zeitalter von
digitalem Medikationsplan und später elektronischem Rezept starten
können", so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des
GKV-Spitzenverbandes.
Apotheken erhalten eine Pauschale von 1.362 Euro für die
Anschaffung eines E-Health-Konnektors und zweier Kartenterminals
sowie eine Aufwandspauschale von 1.280 Euro für die Installation der
nötigen Hard- und Software, für installationsbedingte Ausfallzeiten
und für entsprechende Schulungen. Die Erstattung erfolgt auf
Nachweis. In Abhängigkeit von der Anzahl der abgegebenen Packungen
erstattungsfähiger Fertigarzneimittel, die der Preisbindung der
Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, werden durchschnittlich bis
zu vier Lesegeräte je Apothekenbetriebsstätte finanziert.
Auch der elektronische Heilberufsausweis des Apothekeninhabers und
eine Institutionskarte (Security Module Card Typ B) je
Apothekenbetriebsstätte, die für die Authentifizierung in der TI
nötig sind, werden für fünf Jahre mit einer kumulierten Einmalzahlung
von 449 Euro bzw. 378 Euro finanziert. Pro Quartal wird es zudem eine
Betriebskostenpauschale in Höhe von 210 Euro geben. Die Abrechnung
soll über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV erfolgen. Um dies
rechtlich möglich zu machen, streben der GKV-Spitzenverband und der
DAV eine Gesetzesänderung an.
Die Finanzierungsvereinbarung ist im Internet unter www.abda.de
und www.gkv-spitzenverband.de zu finden.
Pressekontakt:
DAV, Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse(at)abda.de
GKV, Florian Lanz, Pressesprecher, 030 206288-4200,
presse(at)gkv-spitzenverband.de
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Datum: 09.01.2019 - 11:15 Uhr
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