Rheinische Post: Kommentar: Peinliches Versagen der Sicherheitsbehörden
(ots) - VON JAN DREBES Die Listen der gestohlenen
Informationen sind erschreckend: private Adressangaben, Handynummern,
Chats, Fotos von Familienmitgliedern, Rechnungen und Briefe. So etwas
geht niemanden Außenstehenden etwas an. Diese Daten abzugreifen und
ins Netz zu stellen, ist kriminell. Der oder die Verantwortlichen
müssen ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. Der Staat hat
die Aufgabe, die Privatsphäre seiner Bürger so gut es geht zu
schützen - ob prominent oder nicht. Wie kann es da sein, dass die
Datensammlung den Sicherheitsbehörden wochenlang nicht auffiel? Es
grenzt an Zynismus, wenn der Sprecher des Bundesinnenministeriums am
Freitag sinngemäß erklärte, das Cyber-Abwehrzentrum sei nicht zur
Abwehr da. Es reagiere nur auf Vorfälle. In Zeiten digitaler
Bedrohungen gleicht das einer Bankrotterklärung. Die Behörden haben
nun viel aufzuarbeiten und Fehler abzustellen. Dass alle Parteien
außer der AfD betroffen sind, wird als Hinweis auf eine politische
Motivation gewertet. Das muss sorgfältig aufgeklärt werden, ohne
verfrühte Schuldzuweisungen. Gleichzeitig müssen sich jetzt alle im
Netz aktiven Bürger an die eigene Nase fassen und ihren Datenschutz
überprüfen. Anleitungen gibt es dafür schließlich genug.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.01.2019 - 20:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1684377
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 23 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: Peinliches Versagen der Sicherheitsbehörden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).