Rheinische Post: Kommentar /
Die Grenzen des Böllerns
= VON GREGOR MAYNTZ
(ots) - Freier Knall für freie Bürger. Auch in dieser
Silvesternacht verwandeln die Deutschen wieder umgerechnet weit mehr
als eine Million Hunderteuroscheine für ein Augenblicksvergnügen in
Asche. Allerdings wächst auch das Gefühl für Grenzen des Böllerns.
Einzelne Kommunen haben bereits Teile ihrer Innenstädte zu
raketenfreien Zonen erklärt, um die Feiernden vor gefährlichen Feuer-
Attacken zu schützen. Der böllerskeptische Grundtrend hat jedoch
weniger mit der Verletzung einzelner, sondern mehr mit der Gefährdung
aller zu tun. Es gibt ein Problem mit der Logik, wenn wir Straßen für
schmutzige Diesel sperren, weil wir den Anliegern den ständigen
Feinstaub nicht zumuten dürfen, und dann nichts dabei finden, ein
Vielfaches an Feinstaubbelastung einfach aus Jux auf die Straßen zu
bringen. Dann hat jeder im Grunde für das mit viel mutwilliger
Feinstaubproduktion begonnene Jahr das moralische Recht verloren,
über zu schleppende Schutzvorgaben der Politik zu lästern. Denn von
Klimakonferenz zu Klimakonferenz rückt die Frage mehr in den
Vordergrund, was jeder Einzelne tun kann, um seine Welt ein bisschen
besser zu machen. Smog aus Freude über ein neues Jahr gehört nicht
dazu.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 28.12.2018 - 21:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1683583
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 78 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar /
Die Grenzen des Böllerns
= VON GREGOR MAYNTZ
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).