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Heil und gesund ins neue Jahr: Silvesterfeuerwerk richtig zünden / Beim Feuerwerk geht etwas schief: Welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig? (FOTO)

ID: 1683341


(ots) -
Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit
Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der
Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer
die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur
Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen
Prüfanstalten getestet wurden.

Natürlich müssen Feuerwerkskörper in einwandfreiem Zustand und
unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht
gleich zünden, weg damit! Geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper
tragen eine Registriernummer und ein CE-Zeichen mit der Kennnummer
der Prüfstelle. Der Aufdruck verrät zudem, wer mit den
Feuerwerkskörpern hantieren darf: Kategorie F2 darf nur zu Silvester
und nur von volljährigen Personen abgebrannt werden. Feuerwerkskörper
der Kategorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen -
können Jugendliche ab zwölf Jahren allein verwenden.

Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die
Gebrauchsanweisung lesen und - ganz wichtig - immer auf einen
ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten. Wer
selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter
gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der
Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest und hat der
sich nicht an die Vorgaben des Herstellers beim Zünden des Feuerwerks
gehalten, muss er in der Regel haften. Doch die Praxis zeigt: Man
weiß eher selten, wer für den Schaden verantwortlich ist. Hat der
Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er
den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens
auch, wenn der Verursacher feststeht. In diesem Fall holt sich die
Versicherung das Geld aber nach der Schadenregulierung vom Schädiger




zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die
durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein
Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist
dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings
lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man
Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten:
Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an
den Augen - ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer
den Kracher abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden
in die Pflicht nehmen und bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen
sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung.
Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall
verursacht hat.

Selbst wenn der Unfallverursacher bekannt ist, können Opfer leer
ausgehen. Ohne private Haftpflichtversicherung muss er das Opfer aus
der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine
Verpflichtung, die Privatleute oft nicht erfüllen können. Hier hilft
dem Unfallopfer eine private Unfallversicherung.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel. 09561/9622604
Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.12.2018 - 11:00 Uhr
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