DUSA Pharmaceuticals, Inc. erzwingt vorläufigen Unterlassungsanspruch, der Biofrontera die Verwendung seiner Geschäftsgeheimnisse untersagt
(ots) -
DUSA Pharmaceuticals, Inc. ("DUSA"), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft von Sun Pharmaceutical Industries Ltd. (Reuters:
SUN.BO) (Bloomberg: SUNP IN) (NSE: SUNPHARMA) (BSE: 524715), hat
heute gemeldet, dass DUSA in einem US-Bundesbezirksgericht einen
vorläufigen Unterlassungsanspruch durchgesetzt hat. Damit wird den
Beschuldigten Biofrontera Inc., Biofrontera Bioscience GmbH,
Biofrontera Pharma GmbH und Biofrontera AG (zusammen "Biofrontera")
die Verwendung von DUSAs vertraulichen und geschützten
Geschäftsgeheimnissen untersagt.
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DUSA hat Anfang dieses Jahres im US-Bezirksgericht des Bezirks
Massachusetts Klage gegen die Biofrontera-Beschuldigten eingereicht.
Den Beschuldigten wird die widerrechtliche Verwendung von
Geschäftsgeheimnissen und die Verletzung von DUSAs Patenten zur
photodynamischen Therapie ("PDT") US 9,723,991 und US 8,216,289, in
Zusammenhang mit DUSAs Produkt LEVULAN® KERASTICK® (Aminolävulinsäure
HCl) für topische Lösung, 20 % in Kombination mit DUSAs BLU-U Blue
Light Photodynamic Therapy Illuminator vorgeworfen.
In seiner im Juli 2018 eingereichten geänderten Klage hatte DUSA
den Biofrontera-Beschuldigten zusätzlich die widerrechtliche
Verwendung von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen
von DUSA sowie die widerrechtliche Beschaffung vertraulicher
Informationen von DUSA durch ehemalige DUSA-Mitarbeiter vorgeworfen,
um die eigenen Produkte der Beschuldigten zu verkaufen und zu
vermarkten, darunter Ameluz (Aminolävulinsäure Hydrochlorid) Gel 10 %
und BF-RhodoLED. Mit der Klage wird eine Prüfung auf Schadenersatz
sowie ein Unterlassungsanspruch gegen die Biofrontera-Beschuldigten
angestrengt.
Im November 2018 stellte DUSA einen Antrag auf vorläufigen
Unterlassungsanspruch und beantragte eine Verfügung, die Biofrontera
die Verwendung von DUSAs vertraulichen Informationen und
Geschäftsgeheimnissen für den Verkauf und die Vermarktung seiner
eigenen Produkte untersagt, darunter Ameluz und BF-RhodoLED.
Das Gericht erließ eine vorläufige Unterlassungsverfügung und
stellte fest, dass "Biofrontera nach eigenen Angaben im Besitz von
mindestens 600 Dokumenten ist, die von mehr als 20 Mitarbeitern
erlangt wurden, die in den zurückliegenden Jahren von DUSA zu
Biofrontera gewechselt sind", "dass diese Dokumente vertrauliche und
geschützte Informationen enthalten" und "dass Biofrontera mit DUSA im
unfairen Wettbewerb stand und sich Wissen zunutze machte, das DUSA
über Jahre entwickelt hatte". Mit dem Gerichtsbeschluss wird es
Biofrontera mit sofortiger Wirkung untersagt, "Verkaufs- und
Finanzdaten, Kunden- und Zielkundenlisten, Schulungs- und
Marketingunterlagen, Verfahrensanweisungen (SOP), technische
Informationen und unveröffentlichte klinische Daten von DUSA sowie
irgendwelche daraus abgeleiteten Werke zu verwenden oder
weiterzugeben". Des Weiteren sprach das Gericht "DUSA in dieser
frühen Phase nach Lage der Dinge begründete Erfolgsaussichten zu".
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Datum: 26.12.2018 - 12:00 Uhr
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