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BGH-Urteil lässt PKV-Versicherer jubeln - Fachanwalt zu den Folgen

ID: 1683131


(ots) - Des einen Freud ist des anderen Leid. Was
Verbraucher fürchteten, ist nun durch das Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) bittere Realität geworden: Bei der
Überprüfung der Beitragsanpassungen in der Privaten
Krankenversicherung (PKV) wird nicht die Treuhänder-Unabhängigkeit
untersucht. Müssen Verbraucher von nun an jede Beitragserhöhung
schlucken? Antworten und Tipps gibt die Krankenkassen-Zentrale im
Interview mit dem Fachanwalt Dr. Pilz und auf ihrem Portal unter
https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/beitragsanpassung.

Zivilgerichte prüfen Treuhänder-Unabhängigkeit nicht

Ohne mathematische Treuhänder geht in der Privaten
Krankenversicherung nichts. Kalkulieren Versicherungsunternehmen ihre
Beiträge neu, haben Treuhänder die Anpassungen nach rechtlichen
Vorgaben zu prüfen. In etlichen Gerichtsverfahren stand die Frage im
Raum, ob deren Unabhängigkeit tatsächlich gegeben sei.

Der BGH gab mit seinem Urteil nun Antwortet darauf: Wird vor
Gericht um die Prämienanpassungen der PKV gestritten, wird die
Unabhängigkeit der Treuhänder vor Zivilgerichten nicht geprüft. Die
betroffene Private Krankenversicherung Axa, der PKV-Verband sowie die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sehen sich
damit in ihrer Auffassung bestätigt.

Dr. Pilz im Interview: Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

Dr. Knut Pilz, für viele Betroffene das Gesicht im
PKV-Treuhänderstreit, beantwortete der Krankenkassen-Zentrale Fragen
zu den Folgen des Urteils.

Als Fachanwalt, der bereits an die einhundert Fälle zu der
Problematik betreut hat, kann dem verkündeten Urteil durchaus
Positives für die Versicherten abgewinnen: Erstmalig hat der BGH
bestätigt, dass die Versicherten einen rechtlichen Anspruch auf eine
ordnungsgemäße Begründung ihrer Tarifanpassung haben. Fehlt diese,




sei auch die Erhöhung unwirksam. Somit lohnt es sich auch weiterhin
für Verbraucher, die jährlich eingehenden Beitragsanpassungen
gerichtlich prüfen zu lassen.

Das ausführliche Interview finden Interessierte bei der
Krankenkassen-Zentrale unter
www.krankenkassenzentrale.de/wiki/beitragsanpassung#urteil.

Über die Krankenkassen-Zentrale

Krankenkassenzentrale.de ist eine zentrale Anlaufstelle für
Gesundheit, Ernährung, Versicherungen, Vorsorge



Pressekontakt:
Krankenkassen-Zentrale
Kirsten Tribe
03831-2356025
email:presse(at)krankenkassenzentrale.de

Original-Content von: Krankenkassenzentrale, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 24.12.2018 - 07:00 Uhr
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