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Berliner Polizist hat Drohbriefe verschickt / Strafbefehlüber 3.500 Euro akzeptiert

ID: 1682939


(ots) - Ein Berliner Polizist hat gestanden, im Dezember
2017 Drohbriefe an vermeintlich Angehörige der linken Szene in der
Stadt verschickt zu haben.

Der Beamte akzeptierte einen Strafbefehl über 3.500 Euro, wie das
ARD-Politikmagazin KONTRASTE berichtet. Die Angaben wurden dem
ARD-Magazin von zwei Anwälten, die mit dem Fall befasst waren,
bestätigt. Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, teilte
auf Anfrage mit, dass der Strafbefehl in diesem Fall ergangen sei,
konnte aber keine näheren Angaben zum beruflichen Umfeld des Täters
machen. Die Berliner Polizei hat auf Anfragen bislang nicht reagiert.

Am 29. Dezember 2017 hatte das der linksradikalen Szene
zugeordnete Internetportal Indymedia berichtet, dass bei
verschiedenen als linksextremistisch geltenden Treffpunkten und
Privatpersonen neunseitige Schreiben eingegangen seien, in den 42
Personen namentlich benannt wurden, einige davon mit Wohnadresse und
Fotos. Ein Teil der Fotos soll bei der erkennungsdienstlichen
Behandlung der Genannten durch die Polizei entstanden sein. Als
Absender zeichnete ein "Zentrum für politische Korrektheit", offenbar
eine Anspielung auf das "Zentrum für politische Schönheit". Bereits
kurz nachdem der Vorfall bekannt wurde, hatten Betroffene und ihre
Anwälte den Verdacht geäußert, dass der Absender aus dem Bereich der
Berliner Polizei stammen müsse.

Die Drohbriefe waren offenbar eine Reaktion auf die
Veröffentlichung von 54 Portraitfotos von Polizistinnen und
Polizisten, die durch linke Aktivisten bei der Räumung eines Hauses
in der Rigaer Straße, das als Zentrum der linksradikalen Szene galt,
fotografiert wurden. Die Empfänger der Drohbriefe des Polizisten
gehören aber zumindest teilweise gar nicht der linken Szene an, wie
Recherchen der Wochenzeitung Die Zeit ergeben hatten. So seien unter




den Betroffenen auch Journalisten, ein SPD-Mitglied, ein Mitarbeiter
eines Bundestagsabgeordneten und ein Mann gewesen, der Jahre zuvor
einmal eine Beziehung mit einer Bewohnerin des besetzten Hauses in
der Rigaer Straße 94 in Berlin gehabt hatte. Ob gegen den Beamten
auch disziplinarrechtlich ermittelt wird und wo der Beamte eingesetzt
wird, ist momentan nicht bekannt. Der Beamte gilt, nachdem er den
Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz
akzeptiert hat, nicht als vorbestraft, wie die Sprecherin der
Berliner Kriminalgerichte gegenüber Kontraste bestätigte.



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