Neues Verpackungsgesetz ab 2019: Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der Mehrwegquote und stärkere Anreize zum Einsatz von Recyclingmaterial
(ots) - Verpackungsgesetz liefert keinen ausreichenden
Beitrag zur Abfallvermeidung - Zu schwache Anreize zur Gestaltung
recyclingfähiger Verpackungen und zur Verwendung von Rezyklaten -
Idee einer bundesweiten Wertstofftonne gescheitert - Ordnungsrecht
absurd: Handel und Verpackungshersteller sollen sich zukünftig selbst
kontrollieren
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das ab dem 1. Januar
2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz als fehlerhaft und
weitestgehend wirkungslos. Im Gesetz fehlen eine erweiterte
Wertstofferfassung sowie wirksame ökonomische Anreize zur
Abfallvermeidung. Darüber hinaus findet neben der nun eingeführten
Selbstkontrolle des Handels eine Entmachtung der Behörden statt und
dies zeigt den niedrigen Stellenwert, den die Bundesregierung dem
Ressourcenschutz zuweist. Auch die Anreize zum Einsatz von
Recyclingmaterialien zur Herstellung neuer Verpackungen schätzt die
DUH als wenig wirksam ein.
Damit das Problem zu vieler Verpackungsabfälle in Deutschland
wirklich gelöst wird, ist die Festlegung eines
Abfallvermeidungsziels, die konsequente Umsetzung der Mehrwegquote
für Getränkeverpackungen und eine deutliche Verteuerung von
Verpackungsmaterialien notwendig. Um Recyclingkreisläufe zu
schließen, muss der Einsatz von Recyclingmaterial, im Vergleich zur
Verwendung von Neumaterial, viel stärker als bisher bevorteilt
werden.
Entscheidend ist, die wenigen Ziele und konkreten Vorschriften des
neuen Verpackungsgesetzes konsequent umzusetzen, die wirklich das
Potenzial zur Entlastung der Umwelt haben. Hierzu zählen vor allem
das Erreichen der im letzten Moment ins Gesetz aufgenommenen
Mehrwegquote von 70 Prozent. "Allein in Deutschland werden jährlich
rund 16 Milliarden Einweg-Plastikflaschen mit einem Gewicht von mehr
als 450.000 Tonnen hergestellt - mit fatalen Folgen für die Umwelt.
Wenn bereits jetzt erkennbar ist, dass Mehrwegflaschen den
Marktanteil von 70 Prozent nicht erreichen, muss die Bundesregierung
weitergehende rechtliche Maßnahmen entwickeln. Eine solche Maßnahme
muss die Einführung einer Lenkungsabgabe auf
Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent sein, wie sie bei
Alkopops seit Jahren besteht", sagt die Stellvertretende
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
"Es gibt Ziele zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur
Wasserqualität. Es ist nicht nachvollziehbar warum es noch immer kein
Vermeidungsziel gibt, welches die Umweltschäden durch die Herstellung
und Entsorgung von Verpackungen verringert. Ohne die Festlegung einer
verbindlichen Zielmarke werden die Abfallberge nicht viel kleiner
werden", sagt Metz. Mit gutem Beispiel geht Österreich voran: die
Verabschiedung eines Minderungsziels für Plastikverpackungen von 20
Prozent bis 2025 zeigt eindrücklich, wie man wirksam gegen unnötigen
Einweg-Plastikmüll vorgehen kann. Für Deutschland fordert die DUH die
Festlegung eines Ziels von maximal 120 Kilogramm Verpackungsabfall ab
2025 und 90 Kilogramm ab 2030 pro Kopf und Jahr.
Mit mehr als 220 Kilogramm pro Kopf und Jahr ist Deutschland
europäischer Spitzenreiter beim Anfall von Verpackungsabfällen. Ein
wesentlicher Grund dafür sind die viel zu niedrigen Lizenzentgelte,
die Inverkehrbringer für die Entsorgung ihrer Verpackungen an duale
Systeme zahlen müssen. In einem ruinösen Wettbewerb dualer Systeme um
Großkunden sind die Lizenzentgelte sogar gesunken und nicht
gestiegen. Die Politik muss neue Spielregeln vorgeben, beispielsweise
indem für Lizenzentgelte eine Mindesthöhe mit ausreichender
Lenkungswirkung sichergestellt oder eine Ressourcenabgabe erhoben
wird.
"Zwar werden die an den Stand der Technik angepassten
Recyclingquoten und die Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit von
Verpackungen dazu führen, dass mehr recycelt wird. Es reicht aber
nicht aus, hohe Recyclingquoten festzulegen, wenn anschließend die
Abnehmer für das Rezyklat fehlen und aus alten Verpackungen keine
neuen Verpackungen hergestellt werden. Für einen ehrlichen
Recyclingkreislauf ist die Festlegung einer Mindestquote zur
Herstellung von Verpackungen und Produkten notwendig", sagt Thomas
Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Durch ein Fondsmodell
können darüber hinaus starke finanzielle Anreize geschafft werden,
eine vorgegebene Mindestquote zum Einsatz von Recyclingmaterial noch
deutlich zu übertreffen.
Die mit der Errichtung einer "Zentralen Stelle" beabsichtigte
Bündelung von Informationen, die Steigerung der Effizienz und die
Förderung eines funktionierenden Vollzugs des Verpackungsgesetzes ist
sinnvoll. Die Ausformung dieser Stelle als herstellergetriebene
beliehene Stiftung bürgerlichen Rechts kritisiert die DUH jedoch als
problematisch. "Eine solche Stiftung erhält hoheitliche Befugnisse
wie eine Behörde. Deren Repräsentanten sind aber die zu
kontrollierenden Hersteller und Händler selbst. Es droht ein
unkontrollierbares Interessensgeflecht von Verpackungsherstellern,
Händlern und Entsorgern. Es ist eine neutrale und unabhängige
Zentrale Stelle nötig, z.B. als Anstalt des öffentlichen Rechts oder
als Teil einer schon vorhandenen staatlichen Behörde, wie
beispielsweise dem Umweltbundesamt. Allein dadurch kann gewährleistet
werden, dass die hoheitlichen Aufgaben frei von Einflüssen
wirtschaftlicher Interessen gegenüber allen Marktbeteiligten
wahrgenommen werden", sagt Metz.
Im Hinblick auf die Erweiterung der haushaltsnahen
Wertstoffsammlung ergänzt Fischer: "Angesichts immer knapper
werdender Ressourcen reicht die Beschränkung des Recyclings auf
Verpackungen nicht mehr aus. Die Wertstoffsammlung muss unbedingt
ausgeweitet werden. Denn noch immer landen viel zu viele
recyclingfähige Stoffe im Restmüll. Allerdings legt das
Verpackungsgesetz, nicht wie ursprünglich angedacht, die Einführung
einer bundeseinheitlichen Wertstofftonne fest, sondern stellt es den
Städten und Landkreisen frei, diese selbstständig einzuführen.
Umweltministerin Schulze muss einen neuen Anlauf für eine bundesweite
Wertstofftonne nehmen. Ansonsten landen auch weiterhin mehr als
400.000 Tonnen Wertstoffe im Restabfall und der Verbrennung."
Links:
DUH-Papier "Plastikstrategie für Deutschland - Forderungen an die
Bundesregierung": http://l.duh.de/p181221
Informationen zum Problem Plastikflaschen:
http://www.duh.de/mehrweg-klimaschutz0/einweg-plastikflaschen/
Informationen zum Problem Plastiktüten:
http://www.duh.de/themen/recycling/verpackungen/plastiktueten/
Informationen zum Problem Coffee-to-go-Einwegbecher:
http://www.duh.de/becherheld-problem/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer(at)duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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Datum: 21.12.2018 - 12:26 Uhr
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