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Section Control: Piraten klagen gegen wahlloses Scanning aller Autofahrer in Niedersachsen

ID: 1682116


(ots) - Gegen den heutigen Start des bundesweit
einmaligen Section Control-Verfahrens auf der B6 südlich von Hannover
soll beim Verwaltungsgericht Hannover Unterlassungsklage eingereicht
werden. Dies kündigt der Bürgerrechtler und Jurist Patrick Breyer von
der Piratenpartei an und fordert betroffene Autofahrer auf, sich als
Mitkläger zu melden.

Hintergrund: Bei herkömmlichen Geschwindigkeitskontrollen werden
nur diejenigen Fahrzeuge fotografiert, bei denen eine Überschreitung
der zulässigen Geschwindigkeit festgestellt worden ist. Bei dem
bisher nur im Ausland eingesetzten Verfahren der
"Abschnittskontrolle" oder "Section Control" hingegen werden
sämtliche Fahrzeuge - auch von sich vorschriftsmäßig verhaltenden
Fahrzeugführern - aufgenommen, um ihre Durchschnittsgeschwindigkeit
auf einer bestimmten Strecke berechnen und
Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen zu können.

"In Deutschland ist es datenschutzrechtlich schlichtweg
unzulässig, Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer überhaupt zu
fotografieren", erklärt Breyer. "Die Abschnittskontrolle ist weit
teurer als die bewährten Geschwindigkeitsmessungen und zudem noch
weit fehleranfälliger. Und leider leistet sie einer zukünftigen
Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von
Bewegungsprofilen Vorschub. Für die Piratenpartei ist eine
verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel!

Wir werden Unterlassungsklage gegen dieses wahllose Scanning
einreichen und rufen alle betroffenen Autofahrer mit
Rechtsschutzversicherung auf, sich bei uns als Mitkläger zu melden,
um ''Section Control'' zur Strecke zu bringen. Konventionelle
Messtechnik ist schneller, kostengünstiger und effektiver
einzusetzen. Geschwindigkeitmessungen sollten auf Schildern
angekündigt werden, um die Einhaltung von




Geschwindigkeitsbegrenzungen an Gefahrenstellen bestmöglich
sicherzustellen."

Breyer widerspricht der Behauptung, Section Control sorge für die
Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten
Streckenabschnitt: "Selbst erhebliche
Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben folgenlos, wenn an anderer
Stelle langsamer gefahren wird. Außerdem weisen Kennzeichenscanner
eine so hohe Fehlerquote auf, dass viele Raser überhaupt nicht
erkannt werden."

Der Pilotversuch sei zudem "von vornherein nicht geeignet, zu
überprüfen, ob ''Abschnittskontrollen'' Vorteile gegenüber
(beschilderten) herkömmlichen stationären Messgeräten haben. Denn auf
der Teststrecke sind bisher keine (beschilderten) herkömmlichen
stationären Messgeräte im Einsatz gewesen. Dass Section Control
besser wirkt als keinerlei Kontrollen, ist unstreitig, dazu braucht
es keinen Pilotversuch."

Breyer hatte schon 2015 in einem Brief an die niedersächsische
Datenschutzbeauftragte kritisiert, dass ein
Pseudonymisierungsverfahren ("Verpixelung") nichts am Fehlen einer
gesetzlichen Grundlage ändere.[1] Das umstrittene neue Polizeigesetz
soll Section Control erlauben, jedoch sieht Breyer keine
Zuständigkeit des Landtags für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
"In einer freiheitlichen Gesellschaft haben wir das Recht, uns
grundsätzlich überwachungsfrei - also anonym - im öffentlichen Raum
bewegen zu können und zu dürfen."

[1] http://www.patrick-breyer.de/?p=559803



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Datum: 19.12.2018 - 12:52 Uhr
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