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Umgehen Sie drohende Fahrverbote und verabschieden Sie sich vom Dieseldesaster!

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Achtung: Die meisten Ansprüche im Dieselskandal gegen VW, Audi, SEAT und Skoda verjähren zum 31.12.2018! Steigen Sie zugleich aus Ihrem Autokredit und mit einem finanziellen Maximum aus dem Dieselskandal aus! Nutzen Sie den Vorsprung durch den hier Berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwalt.


(IINews) - Dieselfahrer spüren es ganz deutlich: sie kommen immer mehr in die Bredouille. Vor allem die Autoindustrie mit manipulierten Abgassystemen hat die Ursache dafür gesetzt. Die Folge: Immer mehr Besitzer von Dieselfahrzeugen wehren sich und realisieren, dass die Gerichte ihnen Recht geben.

Fahrverbote, Wertverluste, unzureichende Software-Updates sind nur einige der Stichworte, die die Ursache dafür bilden, dass geplagte Autobesitzer nicht auf massiven Einschränkungen und hohen Schäden sitzen bleiben wollen.

Neben den Ansprüchen, die gegen Autoverkäufer und Kfz-Hersteller bestehen, gibt es auch die besondere Möglichkeit, gegen die Banken, die diese Wagen finanziert haben, Rechte durchzusetzen. Dabei können nicht nur private PKW-Besitzer den Nutzen ziehen, sondern auch Privatpersonen, die beispielsweise ein Wohnmobil auf Kredit gekauft haben.

Handeln tut gut

Wir möchten Ihnen heute Mut machen, sich gegen die Hersteller zu wehren – denn in Kürze verjähren die meisten Ansprüche im Dieselskandal gegen VW, Audi, SEAT und Skoda. Um entschädigt zu werden, müssen Sie jetzt handeln. Zum 31.12.2018 gibt es faktisch nur noch die Möglichkeit, bankenfinanzierte Wagen zurück zu geben und so Geld zu erhalten sowie dem Wertverlust zu entgehen.

Ein konkretes Beispiel

In einem aktuellen Urteil vor dem Landgericht Gießen wurde der VW Konzern zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt. Der Autobesitzer gibt nun seinen VW Tiguan ab und erhält rund € 38.300 Euro zurück. Das Spektakuläre: Gekauft hatte er sein Auto vor drei Jahren für € 36.500. Durch die Verzinsung des Kaufpreises brachte ihm die Klage 1.800 Euro mehr ein, als er ursprünglich für das Auto gezahlt hat – trotz Nutzungsersatz für die von ihm gefahrenen Kilometer.

•VW, Audi & Co. stehen unter Druck – was sich vor allem in den Gerichtssälen zeigt. Dort kommt es häufig zu Vergleichsangeboten.

Verbraucher haben im Abgasskandal also gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings müssen die Forderungen geltend gemacht werden, da am Ende 2018 die Verjährung droht.





•Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen anhand Ihres Kreditvertrages, ob Sie aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung oder unvollständigen Angaben Ihren Kreditvertrag heute noch widerrufen und so Ihre gezahlten Kreditraten zurückerhalten können.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte setzen Ihr Recht durch.

Ihre Vorteile:

Keine Sorgen mehr wegen Ihres Schummel-Diesels
Die Rechtsanwälte wählen den rechtlich sauberen und sichersten Weg
Sie sparen effektiv Zeit und schonen Ihre Nerven

Sie erhalten Ihre Kreditraten zurück

•Sie erhalten sämtliche gezahlten Kreditraten zurück. Zugleich sind Sie Ihre Kreditschulden gegen Rückgabe Ihres Dieselfahrzeugs los.

Sie gehen kein Risiko ein

Nachdem Sie bei den Anwälten Ihren Kreditvertrag eingereicht haben, setzen diese Rechtsanwälte Ihr Recht durch und Sie erhalten sämtliche gezahlten Kreditraten zurück. Zugleich sind Sie Ihre Kreditschulden gegen Rückgabe Ihres Dieselfahrzeugs los.

•Kein Wertverlust
Keine Zwangsumrüstung
Keine Stilllegung
Kein Fahrverbot
Kein Softwareupdate
Keine Motorprobleme

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte teilen Ihnen mit, ob der Vertrag auch heute noch widerrufen werden kann.

Die Prüfung ist für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Abgasskandal“ kostenfrei

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Leseranfragen:

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 18.12.2018 - 14:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Horst Roosen
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Kategorie:

Automobilindustrie


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