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Eventim schafft Online-Ticketgebühr dauerhaft ab

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(ots) - Unternehmenschef Schulenberg: "Wir wollen keinen
Streit" / Scharfe Kritik an "verfehltem" Kartellrecht und
Wettbewerbsnachteilen gegenüber US-Konzernen

Berlin, 18. Dezember 2018 - Der Ticket-Anbieter CTS Eventim
schafft die umstrittene Service-Gebühr für selbst ausgedruckte
Online-Tickets dauerhaft ab. "Wir wollen keinen Streit", sagte
Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg dem Wirtschaftsmagazin ''Capital''
(Ausgabe 1/2019, EVT 20. Dezember). Für die selbst ausgedruckten
Tickets habe man zwar an vielen öffentlichen Hallen in
Kontrollsysteme investieren müssen, in vielen anderen Ländern sei die
Zusatzgebühr auch überhaupt kein Problem, sagte Schulenberg. Aber man
habe die Mechanik hinter der Online-Gebühr "nicht überzeugend genug
vermitteln können". Deshalb werde man in Deutschland auf Dauer auf
die Gebühr verzichten.

Eventim reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus
dem August. Darin hatten die Richter in letzter Instanz die pauschale
"Service-Gebühr" von 2,50 Euro gekippt, die das MDax-Unternehmen für
Tickets im sogenannten Printdirect-Verfahren über seine
Online-Plattform eventim.de erhoben hatte. Allerdings hatte der BGH
darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Gebühr durchaus zulässig
sein könnte. Unmittelbar nach dem Urteil hatte Eventim den Aufschlag
von 2,50 Euro gestrichen, sich aber zugleich vorbehalten, künftig
eine Gebühr in geringerer Höhe zu verlangen.

Bei der Online-Gebühr gehe es nur um Erlöse von einer Million Euro
im Jahr, sagte Eventim-Chef Schulenberg jetzt. Nur ein kleiner Teil
der Fans drucke seine Konzerttickets selbst aus. Dagegen hat das
Unternehmen eine Service-Gebühr für Fußballtickets und andere Karten,
die über seine Tochter Eventim Sports verkauft werden, bis heute
vorerst beibehalten, da sich die Entscheidung des BGH nicht




unmittelbar gegen die Firmentochter richtet. Nach Unternehmensangaben
laufen derzeit Gespräche mit den Sportvereinen, um eine Lösung im
Sinne der Clubs, der Fans und des Unternehmens zu finden.

Scharfe Kritik äußerte Schulenberg im ''Capital''-Interview an den
Entscheidungen des Bundeskartellamts, das in den vergangenen Jahren
wegen Eventims dominanter Stellung auf dem deutschen Ticketmarkt
mehrere Verfahren gegen das Unternehmen geführt hatte. Ende 2017
untersagte die Wettbewerbsbehörde etwa eine geplante Fusion mit der
Berliner Konzertagentur Four Artists. Das deutsche Kartellrecht sei
für Technologie-Firmen wie Eventim grundsätzlich "verfehlt", weil es
nur den nationalen Markt berücksichtige, sagte Schulenberg. "Unsere
Wettbewerber sind amerikanische Unternehmen." Diese könnten ganz
andere Skalen-Effekte erreichen. "Europäische Firmen, die auf
nationaler Ebene betrachtet werden, sind klar im Nachteil", sagte
Schulenberg. In der Vergangenheit hatte etwa auch der
US-Online-Gigant Amazon versucht, auf dem Ticketmarkt Fuß zu fassen.



Pressekontakt:
Thomas Steinmann, Redaktion ''Capital'',
Telefon: 030/220 74-5119
E-Mail: steinmann.thomas(at)capital.de
www.capital.de

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Datum: 18.12.2018 - 11:50 Uhr
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