Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen, dass Ärzteblatt-Artikel Methadon zu Unrecht als Ursache für den Tod einer Krebspatientin dargestellt hat
(ots) - Für unseren Mandanten, Herrn Prof. Dr. Erich Miltner,
Ärztlicher Direktor des Instituts für Rechtsmedizin im
Universitätsklinikum Ulm, teilen wir das Folgende mit:
Seit die Institutsmitarbeiterin Frau Dr. Claudia Friesen im Jahr
2013 ihre Forschungsergebnisse veröffentlichte, nach welchen Methadon
zur Unterstützung und Verstärkung in der konventionellen
Chemotherapie eingesetzt werden und eine bessere Bekämpfung von
Krebserkrankungen ermöglichen könnte, ist dieses Thema im Fokus der
öffentlichen Diskussion. Die Ergebnisse sind vielversprechend, doch
noch immer mangelt es an den nötigen klinischen Studien. Hierzu wurde
jüngst eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, die von
mehr als 53.000 Personen unterstützt wurde und deren Ergebnis es war,
dass die Bundesregierung erklärte, der Förderung klinischer Studien
zum Einsatz von Methadon in der Krebstherapie offen
gegenüberzustehen.
Noch immer gibt es jedoch einige Mediziner, die den Einsatz von
Methadon strikt ablehnen, noch bevor dessen Potenzial überhaupt
abschließend wissenschaftlich untersucht wurde. Hierfür werden
mitunter fragwürdige Begründungen gegeben, manchmal werden gar Ängste
bei Patienten und Angehörigen geschürt. So erschien im August 2017
ein von insgesamt sechs Ärzten verfasster Artikel im Deutschen
Ärzteblatt (Jg. 114, Heft 33-34, Seite A1530 ff.) unter dem Titel
"Methadon in der Onkologie - Strohhalmfunktion ohne Evidenz", in
welchem Fälle von mit Methadon behandelten Patienten geschildert
wurden, die angeblich einen "lebensbedrohlichen und tödlichen
Verlauf" gehabt hätten. So sei in einem Fall eine Patientin aufgrund
der Behandlung mit dem Medikament "L-Polamidon" (enthält den
Wirkstoff L-Methadon) angeblich verstorben. Dieser Artikel fand große
Beachtung in Medizinerkreisen, wurde regelmäßig bei Vorträgen über
Methadon erwähnt und einige Ärzte verweigerten wegen der möglichen
Todesgefahr ihren Patienten die Verordnung von Methadon.
Bei einer Überprüfung des Ärzteblatt-Artikels musste unser Mandant
indes feststellen, dass dieser einige Unstimmigkeiten enthielt und
nach den darin enthaltenen Angaben vielmehr eine
Medikamentenüberdosierung als Todesursache nahelag. Unsere Kanzlei
stellte daher im Auftrag von Prof. Dr. Miltner am 24. November 2017
Strafanzeige gegen Unbekannt, um die tatsächliche Todesursache
untersuchen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft Limburg leitete darauf
ein Ermittlungsverfahren ein (Az. 2 Js 56171/17), das sich gegen den
seinerzeit behandelnden Schmerztherapeuten richtete und im Rahmen
dessen ein Zeuge vernommen und ein forensisch-toxikologisches
Gutachten sowie ein weiteres Gutachten erstellt wurden. Vor wenigen
Tagen wurden wir von der Staatsanwaltschaft Limburg informiert, dass
das Verfahren aufgrund mangelnden Tatverdachts eingestellt wurde.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft lag tatsächlich eine
sog. Mischintoxikation vor, da die Patientin parallel ein anderes
Schmerzmittel einnahm, ohne dies mit ihrem Therapeuten besprochen zu
haben. Darüber hinaus wurde die entstandene Vergiftung offenbar im
Klinikum Wetzlar falsch behandelt. In Betracht kämen auch weitere
Todesursachen wie eine Lungenembolie, eine Aspiration bzw. die
Verabreichung von Oxycodon (Targin), ein anderes opioides
Schmerzmittel, durch das Klinikum.
Festzuhalten ist somit, dass die im Ärzteblatt-Artikel enthaltene
Behauptung, der Einsatz von Methadon hätte in einem Fall zum Tode
einer Patientin geführt, nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Limburg falsch ist. Die Patientin ist gerade nicht an einer
therapeutischen Dosis Methadon gestorben. Dies hätten auch die
Verfasser des Artikels entsprechend überprüfen lassen können (und
müssen), bevor sie eine derartige Behauptung aufstellen.
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Datum: 18.12.2018 - 11:28 Uhr
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