Geldwerte Tipps zum Jahresende
Das Jahr 2018 ist fast zu Ende. Bevor nun bald die Weihnachtsglocken klingen und die Silvesterböller knallen, sind hier noch geldwerte Tipps, auf die man in Dezember unbedingt achten sollte.
(IINews) - Das Jahr 2018 ist fast zu Ende. Bevor nun bald die Weihnachtsglocken klingen und die Silvesterböller knallen, sind hier noch geldwerte Tipps, auf die man in Dezember unbedingt achten sollte.
Tipp 1: Fristen einhalten!
Wenn Sie noch offene Forderungen aus dem Jahr 2016 haben, sollten Sie langsam aktiv werden. Denn mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die meisten Ansprüche aus diesem Zeitraum. Die Forderungen Unterliegen einem Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB. Zum Beispiel aus nicht bezahlten Rechnungen. Die Forderungen verfallen zwar nicht. Aber der Schuldner kann ab dem 1. Januar 2019 die Erfüllung der Forderung verweigern. Der Gläubiger ist dann auf den guten Willen seines Kunden angewiesen, hat aber keine weiteren Rechtsmittel mehr an der Hand, um seinen Anspruch doch noch durchzusetzen.
Tipp 2: Geschenke online kaufen – und den Überblick behalten!
Zu Weihnachten will man wieder seinen Lieben ein möglichst frohes Fest bereiten. Dazu gehören schöne Geschenke. Was aber ist, wenn gerade Ebbe in der Kasse herrscht? Geschenke auf pump zu finanzieren ist jedenfalls keine gute Idee, es verstärkt bestenfalls ein schon problematisches Konsumverhalten. Darauf weisen jetzt die Inkassounternehmen hin. Kurz vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts haben die Inkassounternehmen in einer Umfrage herausgefunden: Hauptgrund, warum private Schuldner ihre Rechnungen nicht bezahlen, ist ein unkontrolliertes Konsumverhalten. Gerade im Netz verlieren viele jüngere Verbraucher den Überblick über ihr Geld. Darunter leidet der Onlinehandel. Die Shops sind laut Erkenntnissen der Inkassounternehmen im Moment die Branche mit den meisten schlecht zahlenden Kunden.
Tipp 3: Paket annehmen an der Haustür? Vorsicht vor Bestellbetrügern!
Während Weihnachtsgrüße per Brief oder Karte zum Auslaufmodell werden, boomt das Geschäft mit Päckchen und Paketen. Kurz vor Weihnachten passiert das jetzt oft: Der Postbote klingelt und bittet, eine Sendung für den Nachbarn anzunehmen. Aus Gefälligkeit machen das natürlich die meisten. Aber Vorsicht: Diese Hilfsbereitschaft nutzen auch Kriminelle für sich aus. Bestellbetrüger, die unter falschem Namen im Netz einkaufen, versuchen auf diesem Wege geklaute Ware abzugreifen. Das Problem: Nimmt man die Ware per Unterschrift an und übergibt sie danach einem unbekannten Abholer, ist man für den Versender der letzte nachvollziehbare Empfänger des Pakets. Die Berliner Polizei warnt aktuell vor dieser üblen Masche: „Seien Sie misstrauisch bei der Paketannahme für Personen, die Sie nicht kennen!“ Für Shops sind Betrüger, die unter falscher Identität einkaufen, ein wachsendes Problem. Verbraucher, die Opfer dieser Masche geworden sind, bemerken das oft erst, wenn ihnen Rechnungen oder Mahnungen über niemals bestellte Produkte ins Haus flattern.
Tipp 4: Steuerspartipp Handy statt Weihnachtsgeld
Gibt es dieses Jahr kein Weihnachtsgeld, sollten Sie zur Motivation der Mitarbeiter nach Alternativen suchen. Eine davon ist der Kauf eines Smartphones, das der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zur betrieblichen und privaten Nutzung überlässt. Der Vorteil: Der Arbeitgeber kann den Kaufpreis des Handys steuersparend abziehen. Dasselbe gilt auch für die monatlichen Handykosten. Beim Arbeitnehmer kommt dieser Vorteil steuer- und abgabenfrei an, selbst wenn er das Smartphone zu 100 Prozent privat nutzt.
Tipp 5: Kostenlose Sondertilgung nutzen für Immobilienbesitzer
Noch bis zum Jahresende können Immobilienbesitzer, die im Rahmen ihres Hypothekenkredits eine jährliche Sondertilgung vereinbart haben, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Dies lohnt sich immer dann für Kreditnehmer, wenn der vereinbarte Kreditzins höher ist als der Zinsertrag für Geldanlagen.
Tipp 6: Nettolohn mit Freibetrag erhöhen
Sie können Ihre monatliche Gehaltsauszahlung mit persönlichen Lohnsteuerfreibeträgen erhöhen. Bis zum 30. November können Sie Freibeträge für Werbungskosten, die höher als 1000 Euro ausfallen, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen beantragen und senken dementsprechend Ihre persönliche Lohnsteuer. Es lohnt sich insbesondere, wenn Sie z.B. hohe Kosten für die Anfahrt zu Ihrer Arbeitsstelle oder hohe Ausgaben für die Kinderbetreuung haben.
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Datum: 18.12.2018 - 09:42 Uhr
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