Neuwagenkauf: Achtung bei Kennzeichnung der Verbrauchswerte (FOTO)
(ots) -
Seit dem 1. September 2018 werden Neuwagen hinsichtlich ihrer
Verbrauchs- und Emissionswerte nach dem weltweit harmonisierten
Prüfverfahren WLTP zugelassen und besteuert. Die geltende
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung jedoch verlangt seitens
Hersteller und Händler noch keine neue Ausweisung der
Verbrauchswerte. Die Folge: Hersteller und Händler geben den
Verbrauch weiterhin auf Basis des alten NEFZ-Prüfverfahrens an. Damit
bei der Kfz-Steuer nicht das böse Erwachen folgt, hat der ACE,
Deutschlands zweitgrößter Autoclub, Hintergründe und Tipps für den
transparenten Neuwagenkauf zusammengestellt.
Seit 1. September 2018 gelten neue Verbrauchswerte für die
Kfz-Steuer
Mithilfe des neuen WLTP-Messverfahrens (Worldwide Harmonized
Light-Duty Vehicles Test Procedure) werden realitätsnähere
Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte erhoben, als mit dem
bisherigen NEFZ-Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Seit dem
1. September 2018 fließen diese, zumeist höheren WLTP-Messwerte,
bereits in die Berechnung der Kfz-Steuer für Neuwagen ein. Die
Kfz-Steuer steigt infolge des zumeist realeren CO2-Wertes.
Erst zum 1. April 2019 folgt eine überarbeitete
Energieverbrauchskennzeichnung
In Deutschland ist von der Umstellung auf WLTP auch die Pkw-
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, kurz Pkw-EnVKV, betroffen.
Die Verordnung regelt die Verbraucherinformationen zu
Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Pkw. Infolge nationaler
Gesetzgebungsvorgaben sowie erforderlicher Prüfungen seitens der
EU-Kommission wird die Überarbeitung voraussichtlich erst im ersten
Quartal 2019 abgeschlossen sein. Bis dahin müssen für die
Kundeninformation gemäß Pkw-EnVKV die "alten", zumeist niedrigeren
NEFZ-Werte seitens Hersteller und Händler verwendet werden. Dies
betrifft unter anderem das Pkw-Label, Aushänge sowie Werbung - ob
gedruckt oder online. Die neuen WLTP-Werte können allerdings auf
freiwilliger Basis parallel angegeben werden. Erst mit dem
Inkrafttreten der überarbeiteten Pkw-EnVKV werden die Verbrauchswerte
nach WLTP verpflichtend für die Verbraucherkommunikation.
ACE fordert transparente Kundeninformation
Der ACE fordert Autohändler und Hersteller dazu auf, die Kunden
aktiv über die Verbrauchswerte nach WLTP zu informieren. Dies ist
über ein Informationsblatt mit den WLTP-Werten oder über separate
Aushänge möglich. Sind die Daten für Kunden beim Neuwagenkauf nicht
sofort ersichtlich, sollte unbedingt beim Händler oder Hersteller
nachgefragt werden. Denn nur die WLTP-Werte sind entscheidend für die
Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer.
Weitere Informationen rund um das Abgas-Messverfahren WLTP:
http://ots.de/YkWVJS
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Datum: 18.12.2018 - 09:00 Uhr
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