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Musterfeststellungsklage: die wichtigsten Fragen / ADAC Juristen erhalten 25.000 Anfragen pro Woche

ID: 1681160


(ots) - Seit Ende November können sich betroffene
Autobesitzer der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG
anschließen. Bereits rund 155.000 betroffene Dieselfahrer haben sich
bisher beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Eintragung ins
Klageregister angemeldet. Die ADAC Juristen erhalten seit Eröffnung
des Klageregisters etwa 25.000 Anfragen pro Woche. Die wichtigsten
und häufigsten Fragen dabei sind:

Bis wann kann ich mich ins Klageregister eintragen?

Grundsätzlich ist eine Anmeldung bis einen Tag vor Beginn des
ersten Termins im Musterfeststellungsverfahren möglich. Den Termin
macht das BfJ auf seiner Internetseite öffentlich bekannt. Aber: Im
Fall der Klage gegen VW wegen manipulierter Software sollte zur
Vermeidung von Verjährungsrisiken sicherheitshalber eine Anmeldung
vor dem Jahresende erfolgen.

Wie melde ich mich an?

Das BfJ hat ein Formular für die Anmeldung der Ansprüche
veröffentlicht. Man kann sich sowohl per Post als auch elektronisch
eintragen. Der Online-Weg ist dabei empfehlenswerter. Denn hierbei
erfolgt vor dem Versenden der Anmeldung eine Überprüfung, ob (nicht
aber welche) Eintragungen in den Pflichtfeldern erfolgt sind. Nur
wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, kann das Formular über
den Button "per E-Mail senden" verschickt werden. Weitere Unterlagen
sind nicht erforderlich. Der ADAC hat unter www.adac.de ein Video
(sowie ein PDF zum Download) mit einer Ausfüllhilfe bereitgestellt.

Wer kann sich anmelden?

Nur wer ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug der Marken VW,
Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA189 (Hubraum: 1,2,
1,6, 2,0 Liter) gekauft hat, kann sich eintragen. In diesen
Fahrzeugen muss eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden
sein. Betroffen ist, wer vom KBA oder dem Hersteller ein




entsprechendes Rückrufschreiben erhalten hat und zum Update
aufgefordert wurde.

Alle Informationen rund um die Musterfeststellungsklage sowie das
Video zur Ausfüllhilfe gibt es unter
https://adac.de/musterfeststellungsklage.



Pressekontakt:
ADAC Newsroom
T +49 89 76 76 54 95
aktuell(at)adac.de

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Datum: 17.12.2018 - 12:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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