Presseeinladung: Saubere Luft für Wiesbaden: Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe und des ökologischen Verkehrsclub VCD
(ots) - Deutsche Umwelthilfe und ökologischer Verkehrsclub
VCD klagen auf Änderung des Luftreinhalteplans zur Einhaltung des
Stickstoffdioxid-Grenzwerts in Wiesbaden - Diesel-Fahrverbot ist
kurzfristig die einzige wirksame Maßnahme für "Saubere Luft"
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt am 19. Dezember
öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des
ökologischen Verkehrsclub VCD für "Saubere Luft" in der
Landeshauptstadt Hessens. Ziel ist die Einhaltung des EU-weit
verbindlichen Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in Wiesbaden, der
seit 2010 gilt. Aus Sicht der Kläger ist ein Diesel-Fahrverbot die
dafür am schnellsten wirksame Maßnahme, die entsprechend in den
Luftreinhalteplan aufgenommen werden muss.
An beiden offiziellen verkehrsnahen Messstationen in Wiesbaden
wurde 2017 der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³
überschritten. An der Schiersteiner Straße lag der Jahresmittelwert
bei 50 µg/m³. Die Messstation an der Ringkirche ermittelte für 2017
einen NO2-Wert von 49 µg NO2/m³. An weiteren Orten im gesamten
Stadtgebiet ermittelte die DUH mit ihrer Citizen Science Messaktion
"Decke auf, wo Atmen krank macht" 2018 ebenfalls NO2-Werte deutlich
oberhalb der erlaubten 40 µg/m³.
Damit die Bürgerinnen und Bürger von Wiesbaden so schnell wie
möglich zu ihrem Recht auf "Saubere Luft" kommen, klagen die DUH und
der VCD seit 2015 auf Änderung des Luftreinhalteplans. Die
Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur
Einhaltung des NO2-Grenzwerts bestätigte das Bundesverwaltungsgericht
mit Urteil vom 27. Februar 2018. Zonale Diesel-Fahrverbote
einschließlich Euro 4/IV sind demnach ab sofort möglich. Diese können
ab 1. September 2019 um Fahrverbote für Euro 5/V Fahrzeuge erweitert
werden.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, der Geschäftsführer des
VCD Hessen, Heiko Nickel, sowie der internationale Verkehrsexperte
Axel Friedrich stehen vor der mündlichen Verhandlung ab 9 Uhr vor Ort
für Interviews zur Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung
gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger. Pressestatements zur Klage
für "Saubere Luft" in Darmstadt sind ebenfalls möglich.
Wir bitten um Anmeldung an presse(at)duh.de.
Datum:
Mittwoch, 19. Dezember 2018, 10 Uhr (Beginn der Verhandlung
Ort:
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
Raum 1.026
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Heiko Nickel, Geschäftsführer und Pressesprecher VCD Hessen,
0151 20153300
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171
2435458
- Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte, 0157
71592163
Kontakt vor Ort:
Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin von Jürgen Resch,
0151 17281752
Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
VCD-Pressestelle:
Almut Gaude, Pressesprecherin
030-280351-12, presse(at)vcd.org
www.vcd.org, www.twitter.com/VCDeV, www.facebook.com/vcdbundesverband
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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Datum: 17.12.2018 - 10:01 Uhr
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