Rheinische Post: Kommentar: Mehr Hilfestellung beim Strom für Ärmere
(ots) - VON BIRGIT MARSCHALL Wenn in guten
wirtschaftlichen Zeiten die Zahl der privaten Haushalte zunimmt, die
ihre Stromrechnung nicht bezahlen, stimmt etwas nicht. In einem
reichen Land sollte niemand auf Strom verzichten müssen. Die
Regierung verweist zwar zu Recht darauf, dass Stromsperren nicht nur
mit Einkommensarmut zu tun haben, sondern auch mit anderen Problemen,
etwa Desorganisation. Doch wenn die große Mehrheit der betroffenen
Haushalte im Hartz-IV-Bezug ist, weist dies doch auf Armut als
Hauptursache hin. Die betroffenen Haushalte beziehen ihren Strom
häufig von Grundversorgern. Deren Tarife sind aber die mit Abstand
teuersten. Um aus der Kostenfalle herauszukommen, sollte den
Haushalten beim Wechsel zu günstigeren Anbietern mehr Hilfestellung
gegeben werden - etwa durch eine Verbraucherberatung. Die
Schaltstelle dafür müssen die Job-Center sein. Falls noch rechtliche
Hürden bestehen, die den Wechsel verhindern, sollte der Staat sie
beseitigen. Er würde damit nicht nur die Not lindern, sondern
handelte im eigenen finanziellen Interesse: Eine geringere
Stromkostendynamik in Hartz-IV-Haushalten könnte auch den weiteren
Anstieg der staatlichen Transferleistung insgesamt dämpfen.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 14.12.2018 - 19:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1680804
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 44 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: Mehr Hilfestellung beim Strom für Ärmere
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).