"Bei der frühkindlichen Erziehung muss an zwei Schrauben gedreht werden" / IB-Präsidentin Petra Merkel zum Gute-Kita-Gesetz: Jetzt sind die Länder in der Pflicht
(ots) - Grundidee des Gute-Kita-Gesetzes war es,
für mehr Qualität bei der Kindertagesbetreuung zu sorgen, Eltern
finanziell zu entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
für Eltern zu erleichtern. Der Personalschlüssel in
Kindertagesstätten sowie die Ausstattung sollten verbessert werden.
"Die ursprüngliche Fassung des von Familienministerin Giffey
vorgelegten Gesetzes hätte diese Anforderungen noch erfüllen können",
sagt die IB-Präsidentin Petra Merkel. "Nachdem das Gesetz aber in der
Länderabstimmung war, sind viele der guten - gemeinsam unter anderem
mit Trägern und Verbänden - entwickelten Grundideen verwässert
worden."
"Bei der frühkindlichen Erziehung muss an zwei Schrauben gedreht
werden", so Petra Merkel. "Zum einen kann über eine Gebührenfreiheit
versucht werden, dass mehr Kinder aus sozial benachteiligten Familien
eine Kita besuchen. Zum anderen müssen die Einrichtungen der
Kinderbildung und -förderung den gestiegenen pädagogischen
Anforderungen gerecht werden. Dazu muss der Personalschlüssel erhöht
werden", fordert Petra Merkel. "Das Gute-Kita-Gesetz ist hier
lediglich ein Anfang." Der IB fordert, parallel zu dem heute
eingebrachten Gesetz auch die von Familienministerin Giffey geplante
Offensive zur Gewinnung von Fachkräften unverzüglich auf den Weg zu
bringen. Das Fehlen von Erzieherinnen und Erziehern ist eines der
drängendsten Probleme. Deren Arbeitsbedingungen müssen deutlich
attraktiver werden. Zu viele Erzieherinnen und Erzieher verlassen den
einmal eingeschlagenen Berufsweg frühzeitig. Doch ohne motivierte und
gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen
der frühkindlichen Bildung wird jede Qualitätsoffensive ins Leere
laufen. Der IB schließt sich auch der Kritik an, dass die
Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes nur bis 2022 sichergestellt ist.
Hier müssten rechtzeitig die Weichen gestellt werden, damit planvoll
an Qualitätssteigerungen in diesem Bereich weitergearbeitet werden
kann.
Der IB betreibt bundesweit mehr als 150 Einrichtungen der
Kinderförderung und -bildung mit rund 14.000 Kindern. Wenn das Gesetz
jetzt wie vorgestellt in Kraft treten sollte, wären die Länder in der
Pflicht, bessere Bedingungen für die Kinderbetreuung in ganz
Deutschland zu schaffen.
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Datum: 14.12.2018 - 10:57 Uhr
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