Deutsche Umwelthilfe (DUH) - Eine geschlossene Gesellschaft
(ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihrer
Niederlassung in Radolfzell am Bodensee lehrt der Politik und vor
allem den Autofahrern das Fürchten. Aufgrund einer Klageflut der
Deutschen Umwelthilfe stehen ab Januar 2019 Dieselfahrzeuge in
Stuttgart, Darmstadt und über 40 anderen Kommunen still. "Sie ist
damit mächtiger als jede Gewerkschaft", stellt der
AfD-Landtagsabgeordnete Harald Pfeiffer fest.
Verfolgt die DUH wirklich "gemeinnützige Zwecke"?
Zu verdanken hat die weithin als "Abmahnverein" bekannte
Umwelthilfe ihre Macht einer Gesetzesänderung, die auf die rot-grüne
Bundesregierung aus dem Jahr 2006 zurückgeht. Umweltminister Jürgen
Trittin führte im Umweltrecht die Verbandsklagekompetenz ein und
ermöglichte so Verbraucherschutzorganisationen und Umweltverbänden zu
klagen, ohne selbst von den jeweiligen Beeinträchtigungen betroffen
zu sein. Als Voraussetzung hierfür schreibt das Gesetz unter anderem
vor, dass "gemeinnützige Zwecke verfolgt" werden "und jeder Person
der Eintritt als Mitglied ermöglicht wird, die die Ziele der
Vereinigung unterstützt". Während der BUND und der NABU jeweils über
500.000 Mitglieder haben, begnügt sich die Deutsche Umwelthilfe mit
lediglich 347 Mitgliedern. Deswegen und da die Mitgliederzahlen in
den letzten Jahren "trotz gestiegenem Umweltbewusstsein" nur minimal
zugenommen hätten, bezweifelt Harald Pfeiffer MdL, dass die Deutsche
Umwelthilfe wie vom Gesetz gefordert "für Jedermann zugängig ist" und
stellt deren Verbandsklagekompetenz in Frage.
Mehr Geheimbund als Gemeinnutz
"Das ist ein sehr undurchsichtiger Laden, der sich gezielt von der
Außenwelt abschottet", so Pfeiffer. Für ihn sei es "alarmierend, dass
weder eine Satzung noch ein Vollmitgliedsantrag auf Internetseiten
der Deutschen Umwelthilfe verfügbar ist". Niemand wisse, wer diese
"geheimnisvollen Mitglieder der Deutschen Umwelthilfe sind und wie
man Mitglied wird". "Das hat mehr von Geheimbund als von Gemeinnutz",
ist sich Pfeiffer sicher und fügt weiter hinzu: "Da hat jeder
Sportverein mehr Mitglieder. Die wollen gar nicht für jeden offen
sein, sondern schirmen sich systematisch ab, um sich weitere
Schandtaten auszudenken". Passend sei hierbei ein Zitat des
Geschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe Resch, über den 2017 in
der Süddeutschen Zeitung zu lesen war: "Wer bei der Umwelthilfe
Mitglied werden wolle, brauche ''so eine Art Bürgen'' dafür, dass er es
ernst meint mit dem Umweltschutz. Oder er wird zum Gespräch
eingeladen. Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und
lahmgelegt werden, fürchtet Resch. Er will sich von niemandem bremsen
lassen." Um Licht ins Dunkel dieser dubiosen Machenschaften" zu
bringen, hat Pfeiffer eine kleine Anfrage an die Landesregierung
eingereicht "Ich möchte wissen, wer hinter diesem Abmahnverein steckt
und ermitteln, ob wir wegen der fehlenden Transparenz und
systematisch praktizierten Abschottung der Deutschen Umwelthilfe
deren Verbandsklagekompetenz aberkennen können." Bei einer Deutschen
Umwelthilfe, die "nicht mehr in der Lage ist, mit hundertfachen
Musterprozessen Verwaltungsgerichte und Individualverkehr
lahmzulegen", sei ihm erheblich wohler. "Nachher kommen die noch auf
die Idee, den Verbrennungsmotor gänzlich verbieten zu wollen."
Demokratisch nicht legitimierte Splittergruppe
Für Pfeiffer wird es "Zeit, diesen grünen Sumpf trocken zu legen".
Hierzu führt er weiter aus: "Für mich ist die Deutsche Umwelthilfe
der juristische Arm der Grünen und ihrer Vorfeldorganisation.
Insbesondere Minister Herrmann erweckt bei mir den Eindruck, dass er
mehr als nur Sympathie für den Verein empfindet." So erstreite die
Deutsche Umwelthilfe vor Gericht, was Grün wolle, aber mangels
Zustimmung nicht durchsetzen könne. "Die Deutsche Umwelthilfe
erzwingt so, dass grüne Minderheitsmeinungen unter Umgehung des
Parlamentes von der Landesregierung umgesetzt werden müssen, ohne
grundsätzlich debattiert worden zu sein", betont Pfeiffer, der nicht
akzeptiert, dass "347 Mitglieder einer demokratisch nicht
legitimierten Splittergruppe die Geschicke unseres Landes bestimmen."
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Datum: 13.12.2018 - 14:51 Uhr
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