Merkel-Ankündigung zum Deutsche Umwelthilfe e.V. sorgt für Empörung bei SPD und Grünen.
Die Kritik bei SPD und Grünen über die Ankündigung der Bundeskanzlerin, den Deutsche Umwelthilfe e.V. bezüglich seiner Gemeinnützigkeit unter die Lupe zu nehmen, zeigt wie weit sich diese beiden Parteien von ihren Wählern bereits entfernt haben.
(IINews) - Auch deshalb laufen den politischen Parteien die Wähler davon: Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch. Viele Deutsche fragen sich mittlerweile ob die Ausübung der politischen Macht über die Gewaltenteilung, die ja im Grundgesetz geregelt ist, hinausgehend über die Legislative, Executive und Judikative, ausgeweitet wurde auf Vereine wie den Deutsche Umwelthilfe e.V.
Der Große Irrtum über die Gemeinnützigkeit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin!
Es war höchste Zeit die Gemeinnützigkeit des Deutsche Umwelthilfe e.V. zu hinterfragen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie eine Steuerbegünstigung. Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus der Abgabenordnung (AO). Es verfolgt nach § 52 Abs. 1 Abgabenordnung „eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Allerdings versteht so manch „gemeinnütziger Verein“ die Selbstlosigkeit als Förderung zum eigenen Wohl. Ist man einmal als gemeinnützig anerkannt, erfreut man sich an großzügigen Steuervorteilen und der sprudelnden Quelle öffentlicher Mittel und Zuschüssen – sprich Steuergeld.
•Einige „gemeinnützige“ NGOs haben mittlerweile eine politische Rolle eingenommen die oft mehr negative als positive Effekte auf unsere Gesellschaft ausüben.
Fazit: Wo Gemeinnützigkeit drauf steht ist oft kein Gemeinwohl drin
Die politischen Parteien wundern sich, dass ihnen die Wähler abhanden kommen und sie längst nicht mehr als Volkspartei bezeichnet werden können. Im Dieselskandal, kann man nicht behaupten, dass die Regierung die Interessen der Autofahrer vertritt. Ganz im Gegenteil. Die Bundesregierung unterstützt den DHU Deutsche Umwelthilfe e.V. mit mehreren Millionen Euro Steuergeldern, obwohl dieser Verein damit Klagen gegen Kommunen und Länder finanziert und sich als Nebenregierung aufspielt.
Der Klagebefugnis- und Abmahnmissbrauch zeigt, wie sich angebliche Rechtsdurchsetzung zu einem fragwürdigen Geschäftsmodell entwickelt haben. Hier geht es weder um „gesunde Luft“, saubere Motoren oder zu schützende Bürger, sondern um (finanzielle) Eigeninteressen.
Wenn die Parteien dieser gründlich aus dem Ruder gelaufenen Paralleljustiz nichts entgegen zu setzen haben und sie weiterhin mit Millionen Euro Steuergelder finanzieren, werden immer mehr Wähler die Flucht vor ihnen ergreifen.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen.
Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.
Umweltschutz
„Es ist unglaublich, wie ein kleiner Abmahnverein wie der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. nicht nur die ganze Bundesregierung, sondern auch die gesamte Autoindustrie vor sich her treibt und immer wieder vor Gericht triumphieren kann. Es wird an der Zeit, die von Rot-Grün einst verfügte Klageberechtigung für Umweltschutzvereine zu überdenken.
DUH-Chef, Alleinherrscher und Vielflieger Jürgen Resch sitzt in Radolfzell am Bodensee und unterhält in teuerster Lage in Berlin eine weitere Geschäftsstelle. Wie lange Resch noch sehr vollmundig (»Wir beklagen nicht, wir verklagen!«) auftreten kann, dürfte fraglich sein. Jedenfalls scheint er auch in Stuttgart nicht mehr überall wohlgelitten zu sein.
Weniger als 300 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V.
Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung,
•„Ich bin nicht damit einverstanden, dass der Deutsche Umwelthilfe e.V. für sich das Recht in Anspruch nimmt und glaubt, auch in meinem Namen für die von ihm geforderte saubere Luft, mit dem fiesen Argument, Tausende Menschen würden wegen Dieselabgasen jährlich sterben, vor Gericht ziehen zu müssen und zu klagen“, sagt Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V
Niemand der Berliner Koalitionäre sollte eigentlich diesen grundsätzlichen Irrsinn in Frage stellen.
Die Luft in den Städten ist gegenüber früher sauber geworden. Von schmutziger Luft zu reden ist hinterhältige Propaganda wider besseres Wissen. Die Daten des Umweltbundesamtes zeigen genau das Gegenteil an.
Es muss die Frage nach der Verantwortung derjenigen gestellt werden, die wissentlich diesen Unsinn in die Welt setzen und sich selbst dabei die Taschen voll machen.
•Dieselbesitzern kann man da nur raten, in die Verbotszonen weiterfahren und dann vor Verwaltungsgerichten zu klagen. Es wird interessant zu sehen sein, wie Richter Fahrverbote bewerten, die auf fehlerhaften Messergebnissen beruhen.
Der Karlsruher Motorenbauprofessor Thomas Koch ordnet die Dimension richtig ein, worum es eigentlich geht: »Der Beitrag aller Dieselmotoren am Stuttgarter Neckartor – dem Ort der höchsten Stickstoffdioxid-Konzentration in Deutschland – entspricht der Emission einer Kerze, die etwa eine dreiviertel Stunde in einem Zimmer brennt. Wenn alle Fahrzeuge auf dem neuesten technischen Stand wären, entspricht dies einer Kerze, die in einem Zimmer etwa eine Minute brennt.«
Ein Abmahnverein der reihenweise Autohändler abmahnt, sollte sich nicht anmaßen für ganz Deutschland um saubere Luft zu kämpfen.
Der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. genießt die steuerlichen Privilegien der Gemeinnützigkeit. Ob er für das Gemeinwohl tätig ist, darf bezweifelt werden.
Der Verein soll Gelder in Millionenhöhe vom Deutschen Staat und von der amerikanischen Stiftung „ClimateWorks Foundation“ bekommen.
Der Deutsche Umwelthilfe e.V. wird seinen Klage-Amoklauf früher oder später auch auf die Benziner-Autos ausdehnen wird. Es kann aber auch gut sein, dass private Holzheizungen in das Visier des Vereins geraten. Auf der Internetseite von „ClimateWorks Foundation“ ist unter dem Stichwort Europäische Wohnheizung nämlich folgende zu lesen:
„Holzheizungen und -kessel sind mit 50 Prozent die größte verbleibende Quelle für Ruß in Europa.
Die Emissionen dieser Öfen beschleunigen das Abschmelzen des arktischen Meereises und tragen zur regionalen Luftverschmutzung bei. Um dieses Problem anzugehen, fördern ClimateWorks und seine Partner strengere Richtlinien der Europäischen Kommission für den Einsatz von Festbrennstoffen in Wohngebieten, für Umweltzeichenprogramme und schließlich für die Verwendung von kleinen, einsteckbaren Abgasrohrkatalysatoren.“
•Betroffene sollten sich schon jetzt mal warme Kleidungsstücke zulegen.
Bei dem UTR e.V. findet man das Abmahn- und Klage-Unwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt werden.
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Datum: 13.12.2018 - 10:55 Uhr
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