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Vorerst keine BGH-Entscheidung im Abgas-Skandal

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Anfang Januar wollte sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals mit dem Abgasskandal befassen. Der wichtige Termin wurde jetzt wegen Rücknahme der Revision aufgehoben.


(IINews) - Der Ablauf spricht dafür, dass sich VW mit dem Kläger geeinigt hat, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu vermeiden. Volkswagen will unbedingt einem Urteil des BGH aus dem Weg gehen, weil – so unsere Vermutung – die Entscheidung für VW nicht günstig wäre.

Der Kläger hatte im Juni 2013 bei einem Škoda -Vertragshändler einen im März 2013 zugelassenen Octavia Kombi II Scout mit einer Laufleistung von 11 km für knapp 27.000 Euro gekauft. Das Fahrzeug ist mit einem abgas-manipulierten 2-Liter-Dieselmotor Typ EA 189 der Volkswagen AG ausgestattet. Wegen der "Abschaltvorrichtung" verlangte der Kläger Anfang 2016 die Minderung des Kaufpreises und eine Rückzahlung in Höhe von 5.500 Euro. Der Händler weigerte sich und der Kunde zog vor Gericht.

Noch im Laufe des Rechtsstreits wurde durch einen anderen Škoda-Vertragshändler ein Software-Update durchgeführt. Der Kläger meint, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass - wofür er die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt hat - mit dem Software-Update andere Nachteile verbunden seien, wie zum Beispiel überhöhte Abgaswerte, Leistungsverlust, höherer Kraftstoffverbrauch oder erhöhter Verschleiß. Außerdem sei der Wiederverkaufswert dramatisch gesunken.

Dass nun der Termin aufgehoben wurde, weil die Revision gegen vorangegangene Urteile zurückgezogen wurde, legt eine außergerichtliche Einigung nahe. VW konnte so wieder einmal ein höchrichterliches Urteil vermeiden. In diesem Verfahren hätte der BGH etwa ausführen können, dass VW tatsächlich manipuliert hat, was für betroffene Kunden hilfreich gewesen wäre für sogenannte Deliktsklagen, wie im beschriebenen Fall.

Achtung: Nur noch bis zum 31. Dezember 2018 können sogenannte deliktische Ansprüche gegen VW geltend gemacht werden. Warten Sie deshalb nicht länger. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen kostenlos ihre Ansprüche und geben Ihnen fundierte Entscheidungshilfen, auf die Sie sich verlassen können. Die Rechtsanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.





Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu dem Fall finden Sie HIER.


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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 12.12.2018 - 13:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Automobilindustrie


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