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Freiherr von Gregory: „Noblesse oblige“ / „Adel verpflichtet“. Gilt das auch bei Kapitalanlagen?

ID: 1679648

Die Adelsprivilegien sind längst abgeschafft, aber der Adel übt weiterhin auf viele Teile der Gesellschaft eine faszinierende Wirkung aus. Diese Faszination die vom Adel immer noch ausgeht, wird aber auch von so manchem Aristokraten schamlos zum eigenen Vorteil ausgenutzt.


(IINews) - So wirkt auch Franz Freiherr von Gregory auf XING mit seiner persönlichen Darstellung als „Unternehmer und Experte im Geldverdienen“ durchaus elitär. Offenbar scheint es aber am realen Hintergrund zu fehlen.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors einen aktuellen Bericht vom 11. 12. 2018 auf www.investmentcheck.de wieder:

***

Vogelfreier Freiherr. Ist Freiherr von Gregory mit Anlegergeld ausgeflogen?

Am 22. September 2016 hat Franz Freiherr von Gregory einen Verkaufsprospekt für Genussrechte im Gesamtwert von 30 Millionen Euro unterschrieben. Die BaFin hat das Anlagemodell ohne Mittelverwendungskontrolle zum Vertrieb frei gegeben. Was mit dem gesammelten Geld passierte, ist völlig unklar.

Mails kommen zurück, die Homepage ist nicht mehr aufrufbar und wer die bekannten Telefonnummern wählt, dem wird gesagt, die Nummern wären nicht vergeben. Die Anleger erwartet wohl keine gute Bescherung mehr.

Genussrechte.

Emittentin, Anbieterin und Prospektverantwortliche war eine vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligungs GmbH aus Landshut. Sie wollte das Geld der Anleger in Unternehmensbeteiligungen stecken und damit sechs Prozent Verzinsung erwirtschaften. Diese sollte sogar halbjährlich ausgezahlt werden, was bei Unternehmensbeteiligungen als Investitionsziel ziemlich unsinnig ist. Mit dem Vertrieb wurde die Einzelfirma PWD Privater Wirtschaftsdienst von Freiherr von Gregory beauftragt. Die haftungsbeschränkte VG Capital Investors UG, bei der ebenfalls der Freiherr die Geschäfte führt, taucht im Verkaufsprospekt nicht auf. Dafür dann später im Jahresabschluss 2016 als Geldempfängerin von der vg-concept.

Small-Capital.

In 2017 hat von Gregory dann offenbar den Aufwand eines weiteren Verkaufsprospektes gescheut und Geld über eine Lücke im Vermögensanlagengesetz gesammelt: Er hat jeweils bis zu 20 Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, Genussrechte und stille Gesellschaften gesucht. Die Laufzeiten lagen zwischen zwei und sieben Jahren. Als Verzinsung wurden zwischen fünf und sieben Prozent versprochen. Als Emittent trat hierbei die VG Capital Investors UG auf. Aber auch für die vg-concept Projekt- und Unternehmensbeteiligung GmbH wurden sogar noch 2018 Gelder eingesammelt. Wie viel ist bei beiden Unternehmen nicht bekannt, weil die Jahresabschlüsse 2017 noch nicht veröffentlicht sind. Dabei schreibt das Vermögensanlagengesetz für Emittenten von Vermögensanlagen vor, ihren Jahresabschluss spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Sogar eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer wäre zumindest für die vg-concept vorgeschrieben.





Loipfinger’s Meinung.

Bei investmentcheck hat sich ein zu Recht besorgter Anleger gemeldet, weil die monatlichen Zinszahlungen im November ausblieben. Nicht mehr funktionierende Homepages, anscheinend abgemeldete Telefonnummern und unzustellbare Mails sind kein gutes Zeichen. Wenn dann auch noch Geld der Anleger, das in Unternehmensbeteiligungen fließen soll, an eine andere Firma des Freiherrn von Gregory überwiesen wird, dann zeigt sich einmal mehr, wie gefährlich Modelle ohne funktionierende Mittelverwendungskontrolle sind. Freiherr von Gregory scheint das schamlos ausgenutzt zu haben, weshalb ihn die Anlegern trotz seiner adligen Herkunft wohl gerne für vogelfrei erklären.
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Datum: 12.12.2018 - 11:11 Uhr
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Kategorie:

Geldanlage


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