Feuerwerk und Feierwerk / Zum festlichen Anlass ist Pyrotechnik der Hit (FOTO)
(ots) -
Überall auf der Welt werden besondere, größere und kleinere Feiern
schon seit langem mit einem Feuerwerk begonnen oder beendet. Oft
bildet das Pyrospektakel gar deren Höhepunkt. Eine Eröffnung der
Olympischen Spiele, wo auch immer diese stattfinden, ist ohne
abschließendes Brillantfeuerwerk undenkbar. Die Sieger einer
Weltmeisterschaft werden von farbig sprühenden Feuerfontänen umrahmt
und gefeiert. Kirmesende, Stadtteilfest, Musik-Shows und besonders
Silvester: Nichts geht ohne Feuerwerk. Aber auch im privateren Rahmen
ist der Trend zum Feuerwerk auf dem Vormarsch. Der persönliche
Feiertag wie der runde Geburtstag oder die Hochzeit, soll schließlich
mit einem besonderen Höhepunkt gebührend gefeiert werden. Denn
Feuerwerk, die Choreografie aus Sternen und Kometen, bietet nun mal
eine einmalige Farbenpracht am abendlichen Himmel. Es spricht die
Sinne, spricht Augen und Ohren gleichermaßen an, betört mit
einmaligen optischen und akustischen Reizen. Feuerwerk ist
Überraschung am laufenden Band, wenn sich zischende Feuerschweife in
bunte Lichterschirme ausbreiten, farbenprächtige Bilder in den Himmel
zaubern und knallend verglühen.
Feuerwerk mit langer Tradition
Es ist rund 1.000 Jahre her, dass in China die ersten Feuerwerke
den Himmel erleuchteten. Im 14. Jahrhundert entwickelte sich in
Italien eine eigenständige Feuerwerkskunst, die sich von hier aus in
ganz Europa verbreitete. Als Facette fürstlicher Repräsentation
erlangten seit der frühen Neuzeit prächtige höfische Feuerwerke große
Beliebtheit, auch in Kombination mit musikalischen Darbietungen.
Die Feuerwerksmusik, ein anno 1748 von Georg Friedrich Händel
verfasstes Werk, wurde am 27. April 1749 uraufgeführt - natürlich bei
einem Feuerwerk. Feuerwerk übt für viele eine konkrete Faszination
aus; es erhellt die Nacht und schafft vergängliche, und doch
eindrucksvolle Bilder am dunklen Firmament. Auch am Neujahrsmorgen
2019, der gar nicht mehr so weit entfernt ist, werden wieder zahllose
Raketen die Finsternis festlich illuminieren, werden die Menschen mit
Böllern das neue Jahr freudig begrüßen.
Sicher ist sicher
Sicherheit ist beim Umgang mit Feuerwerk höchstes Gebot - ob bei
Großilluminationen oder dem heimischen Silvesterfeuerwerk. Auf
illegales Import-Silvesterfeuerwerk wie die sogenannten Polenböller
sollte jeder aus berechtigter Sorge um seine Gesundheit verzichten.
Es entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen, wie die
Notfallaufnahmen vieler deutscher Krankenhäuser gerne bestätigen. In
Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper an den Verbraucher abgegeben
werden, wenn sie eine Registriernummer (z.B. 0589-F2-1234) und ein
CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (z.B.
CE-0589) tragen. Darüber hinaus trägt auch das VPI-Zeichen des
Verbands der Pyrotechnischen Industrie zur Sicherheit bei. Damit
dokumentieren die Mitglieder des VPI, dass die Feuerwerkskörper auch
den deutschen Anforderungen gem. § 20 Abs. 4 der 1. SprengV
entsprechen.
Feuerwerkskörper werden nach ihrer Verwendungsart, Zweck und Grad
der Gefährdung in vier Kategorien unterteilt. Die Kategorie F1
beschreibt Kleinstfeuerwerk, Jugendfeuerwerk oder Partyfeuerwerk, das
das ganze Jahr über an Personen über 12 Jahren abgegeben werden darf
- zum Beispiel Knallerbsen oder Wunderkerzen. In die Kategorie F2
fällt das Silvesterfeuerwerk: Chinaböller, Kanonenschläge und
kleinere Raketen sowie die Batterie- und Verbundfeuerwerke. Sie
dürfen nur drei Tage vor Silvester an Volljährige verkauft und am 31.
Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. In diesem Jahr beginnt der
Verkauf am 28. Dezember. Die Kategorien F3 und F4 beinhalten
Feuerwerkskörper, die ausschließlich lizenzierten Pyrotechnikern
vorbehalten sind, die damit zum Beispiel die "Kölner Lichter", den
"Rhein in Flammen" oder die "Hanse-Sail"-Feuerwerke inszenieren.
Die Tradition, in der Silvesternacht ein Feuerwerk zu
veranstalten, soll auf einen Brauch der Germanen zurückgehen. Diese
fürchteten, dass der schreckliche Kriegsgott Wotan in den dunklen
"Rauhnächten", um die sich viele Mythen ranken, sein Unwesen treibe
und am 31. Dezember mit seinem Gespenster-Heer durch die Lüfte zieht.
Daher veranstalteten sie selbst ein Höllenspektakel, um die bösen
Geister zu vertreiben und zündeten Holzräder an, um sie brennend ins
Tal rollen zu lassen; ein traditionelles Ritual, das noch heute in
manchen ländlichen Gegenden praktiziert wird. Von den Germanen in die
weite Welt: Feuerwerk macht Spaß - und das fast rund um den Globus,
wie die Fernsehbilder am Neujahrstag zeigen, wenn das feurige
Spektakel an der Harbour Bridge im australischen Sydney beginnt und
über den Erdball wandernd am Strand von Rio endet.
Infokasten:
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller genau durch.
- Verwenden Sie nur Feuerwerk mit einer Zulassung, welches man an
der Registriernummer und dem CE-Zeichen erkennt. Ein weiteres
Sicherheitsmerkmal ist das VPI-Zeichen.
- Nutzen Sie nie selbstgebaute oder ungeprüfte Feuerwerkskörper.
- Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften.
- Bewahren Sie die Feuerwerkskörper nicht am Körper, in Hosen-
oder Jackentaschen auf und nie zusammen mit Streichhölzern oder
Feuerzeugen.
- Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit
keine Raketen in Ihre Wohnung fliegen können.
- Brennen Sie Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu
Menschen, Tieren und Gebäuden ab.
- Auf keinen Fall sollten Feuerwerkskörper so gestellt werden,
dass Schüsse in Richtung der Zuschauer gehen - auch auf
umstehende Bäume oder Häuser sollte geachtet werden.
- Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenster oder auf
Dächer werfen.
- Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern nur senkrecht aus
standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus
eingegrabenen Rohren.
- Verkürzen Sie weder Zündschnüre noch bündeln Sie
Feuerwerkskörper.
- Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden, übergießen sie diese mit
Wasser, da die Zündschnur innerhalb des Feuerwerkskörpers noch
brennen könnte. Falls beim Zünden einer Batterie an der
Hauptzündschnur etwas schiefgeht, sollten Sie die Batterie
mindestens 15 Minuten stehen lassen und sich nicht darüber
beugen. Danach kann die Batterie an der Ersatzzündschnur
angezündet werden (achten Sie auf die Gebrauchsanweisung).
- Halten Sie alkoholisierte Menschen von Feuerwerkskörpern fern.
- Stellen Sie Tischfeuerwerke auf eine feuerfeste Unterlage.
- Sollte es trotz dieser Tipps zu einem Unfall kommen, wählen Sie
die 112.
Pressekontakt:
VPI-Verband der pyrotechnischen Industrie
Geschäftsführer: RA Klaus Gotzen
An der Pönt 48
40885 Ratingen
E-Mail: info (at) feuerwerk-vpi.de
Internet: www.feuerwerk-vpi.de
Tel.: 02102 - 186200
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Datum: 11.12.2018 - 11:05 Uhr
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