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VSV/Kolba: Auch Unternehmer profitieren von Musterfeststellungsklage gegen VW

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(ots) - Klagen gegen VW können bis zu Feststellungsurteil ausgesetzt werden

Der Anschluss an die deutsche Musterfeststellungsklage steht nur Verbrauchern
offen. Doch auch Unternehmer können von einer Musterfeststellungsklage
profitieren.

Der deutsche Gesetzgeber hat nämlich vorgesehen, dass ein deutsches Gericht auf
Antrag des Klägers, der Unternehmer ist, anordnen kann, die Verhandlung über die
Klage bis zur Erledigung des Musterfeststellungsverfahrens auszusetzen.

" Das bedeutet, dass Unternehmer VW klagen und gleich nach der Klage eine
Aussetzung der Verhandlung beantragen können. Damit sollte - auch nach
österreichischem Recht - das Risiko, dass Ihre Forderung verjährt, bis zur
Entscheidung über die Musterfeststellungsklage gehemmt sein. Wer dann - wird die
Musterfeststellungsklage gewonnen - gehörig fortsetzt, kann sich zwar auf keine
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils berufen, hat aber wohl gute
Chancen sich gegen VW durchzusetzen," sagt Peter Kolba, Obmann des
Verbraucherschutzvereines.

Die Aussetzung der Verhandlung senkt auch das Kostenrisiko für den klagenden
Unternehmer, da - bei Vereinbarung von Stundensätzen mit dem eigenen Anwalt -
weniger Kosten anfallen und man sich überdies zunächst die Kosten für ein
Gutachten erspart.

" Immerhin sind ja auch viele Unternehmer - auch in Österreich - durch den
Abgasbetrug von VW geschädigt worden ," betont Kolba. " Die Wirtschaftskammer
lässt aber Ihre Mitglieder - über 90 Prozent sind Einzelunternehmer oder Klein-
und Mittelbetriebe - da einfach im Regen stehen ."

Der Verbraucherschutzverein fordert daher von der EU aber auch von der Regierung
in Österreich, dass bei Massenschäden künftig auch die geschädigten
Kleinunternehmer sich bei zu schaffenden Sammelklagen anschließen können.

Kontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann Verbraucherschutzverein, +436602002437





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Datum: 11.12.2018 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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