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Hilfe zum Konkursverfahren "Envion AG in Liquidation"

ID: 1678956

Das Kantonsgericht Zug hat mit Entscheid vom 14. November 2018 die Envion AG, mit Sitz in Baar, gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.


(IINews) - Die Rechtsmittelfrist ist inzwischen unbenutzt abgelaufen und der Entscheid ist somit rechtskräftig. Für die Abwicklung des Konkursverfahrens hat das Konkursamt Zug die Anwaltskanzlei Wenger Plattner Rechtsanwälte als Hilfsperson beigezogen.

Nachdem nunmehr von Seiten des zuständigen Gerichts die Liquidation der Envion AG offiziell bestätigt wurde, sind viele Anleger und Tokenholder verunsichert, ob und welche weiteren Schritte zur Kompensation der bisher erlittenen Verluste erforderlich sind.

Die Forderungsanmeldung hat in der Schweiz zu erfolgen und unterliegt dortigen Spielregeln.

Es ist daher keinesfalls zu empfehlen, dies auf eigene Faust zu versuchen, selbst wenn man im Inland schon selber einmal eine Forderung angemeldet hat. Der BSZ e.V. rät, sich hier diesbezüglich unbedingt rechtlicher Beratung zu versichern, damit eine richtige Anmeldung in der Schweiz erfolgt und die Geltendmachung der Rechte nicht im Vorfeld schon scheitert.

Wer sich finanziell bei Envion engagiert hat, kann sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion anschließen und sich von der zuständigen BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei über die notwendigen Schritte informieren lassen. Dazu gehört natürlich auch die Information welche Kosten bei der Anmeldung der Forderungen im Rahmen des Liquidationsverfahrens entstehen.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Envion ICO wird durch eine hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, welche mit Partnern in der Schweiz kooperiert, betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.





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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.12.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.







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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 10.12.2018 - 17:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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