TÜV Rheinland: Christbaumständer mit Seilzugtechnik sind sicher / Auf Prüfzeichen achten / Unterstützung beim Aufstellen suchen
(ots) - Der Weihnachtsbaum gehört in fast allen Haushalten
zum Fest. Damit er geschmückt werden kann, muss er sicher stehen. Der
Handel bietet verschiedene Ständersysteme an, um den aufzustellen.
Sehr beliebt, weil besonders bedienerfreundlich und sicher, ist die
Seilzugtechnik. "Dabei wird der Baum beispielsweise über einen
Fußhebel in ein Drahtseil mit Klemmen gespannt", erklärt Wilhelm
Sonntag, Experte für Produktprüfung bei TÜV Rheinland. So befestigt
kippt der Baum beispielsweise auch nicht so leicht, wenn Kinder
unbedacht an Ästen ziehen. Praktisch: Ein Wasserbehälter mit
integrierter Wasserstandsanzeige gibt an, ob der Baum gegossen werden
muss.
Auf Prüfzeichen und Verarbeitung achten
Beim Kauf gilt es, genau hinzuschauen: "Ist der Christbaumständer
mit einem Prüfzeichen wie dem GS-Zeichen versehen, zeigt dies, dass
der Christbaumständer auf seine Sicherheit hin überprüft wurde", so
Wilhelm Sonntag. Ausführliche Hinweise auf der Verpackung und eine
gut verständliche Gebrauchsanweisung sind ebenfalls Indizien für
einen sicheren Christbaumständer. Zusätzlich ist es sinnvoll, den
Ständer ausgepackt im Geschäft anzuschauen. Scharfe Ecken und Kanten,
billiges Blech oder wackelige Konstruktionen können direkt auffallen.
Helfer beim Justieren suchen
Altmodische Ständer mit Schraubtechnik sind nicht ganz so
bedienerfreundlich. Das Justieren mit Flügelschrauben kostet nicht
nur Kraft, sondern auch viel Zeit, bis der Baum endlich geradesteht.
Wer allerdings schon einen solchen Christbaumständer besitzt und sich
aus nostalgischen Gründen nicht trennen möchte, sollte Helfer zum
Aufstellen zusammentrommeln, die den Baum festhalten. Wer diese
Möglichkeit nicht hat, kann den Ständer mit zum Kauf des Baumes
nehmen. Viele Weihnachtsbaumverkäufer unterstützen gern beim
Befestigen des Stammes im Ständer.
Video zum sicheren Aufstellen des Weihnachtsbaums unter
https://www.youtube.com/watch?v=cnW5S2VyBgE
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Datum: 10.12.2018 - 10:00 Uhr
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