Mitteldeutsche Zeitung: zum Paragrafen 219a
(ots) - Es ist richtig, den angestaubten Paragrafen 219a zu
reformieren. Es ist nicht einzusehen, Ärzte für die bloße Information
darüber zu kriminalisieren, dass sie eine gesellschaftlich
akzeptierte Dienstleistung anbieten. Dafür allerdings müssen sich
SPD und Union beide bewegen. Die SPD muss auf die Streichung des
Paragrafen verzichten. Die Union muss Abschied von der Idee nehmen,
dass eine Liste mit Abtreibungsärzten die gleiche Funktion
erfüllt, wie Informationen auf der Webseite der behandelnden Ärzte.
Diesen Kompromiss sollte die Große Koalition hinbekommen.
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Datum: 06.12.2018 - 18:23 Uhr
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