Freies Internet statt Filter-Terror
(ots) - Die EU-Innenminister haben heute dem Vorschlag der
EU-Kommission zugestimmt, Uploadfilter gegen "terroristische Inhalte"
im Internet einzuführen.[1] Spitzenkandidat der Piratenpartei zur
Europawahl und Bürgerrechtler Patrick Breyer ruft die Europäischen
Parlamentsabgeordneten auf, ihre Zustimmung zu dem Vorhaben zu
verweigern und das freie Internet zu verteidigen:
"Die leicht zu umgehenden Internetsperren und automatisierten
Upload-Filter bedeuten das Aus für unzählige Internetdienste und
gefährden die Meinungsfreiheit im Netz. Dieses Anti-Terror-Vorhaben
ist selbst ein Anschlag auf das freie Netz. Internet-Zensur ist der
falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Sie liefert
unter anderem Islamisten Argumente gegen den Westen und führt
bestenfalls zum Abtauchen von Sympathisanten jeglicher
extremistischer Strömungen in den Untergrund."
Im Einzelnen nennen die Piraten acht Kritikpunkte an dem geplanten
"Terrorfilter":
1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen:
Die EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste,
beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia,
Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder
Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion. Durch die Verordnung droht
einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter den
geforderten Einsatz von Upload-Filtern oder die geforderte Löschung
von Inhalten binnen einer Stunde - selbst zur Nachtzeit - nicht
gewährleisten können.
2. Fehleranfällige Upload-Filter gefährden die Meinungsfreiheit:
Internetanbieter sollen zur automatisierten Suche nach noch
unbekannten "terroristischen Inhalten" verpflichtet werden, ohne
dass eine menschliche Überprüfung vor der Sperre erfolgen muss.
Solche Upload-Filter sind Zensurmaschinen, die nachgewiesenermaßen
auch völlig legale Inhalte unterdrücken (zum Beispiel Dokumentationen
von Menschenrechtsverletzungen in Bürgerkriegen). Unsere Meinungs-
und Informationsfreiheit darf nicht ausschließlich von Algorithmen
und Maschinen bestimmt werden. Ein menschliches Korrektiv ist hier
unabdingbar.
3. Fehlende Unabhängigkeit der Zensurbehörden:
Die Behörden, die Sperrungen "terroristischer Informationen"
anordnen sollen, müssen laut EU-Vorschlag nicht unabhängig sein. Es
gibt auch keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Damit könnte
unsere Meinungs- und Informationsfreiheit beispielsweise in die Hand
des ungarischen Innenministeriums oder eines örtlichen Polizeibeamten
in Rumänien gelegt werden. Das ist inakzeptabel. Die Entfernung von
Inhalten anzuordnen, muss einer unabhängigen Behörde wie einem
Gericht, einem Beauftragten für Meinungsfreiheit oder einem
Bürgeranwalt vorbehalten bleiben.
4. Willkürlicher Privatzensur wird Vorschub geleistet, statt sie
zu verhindern:
Das Verfahren für Sperranordnungen soll durch behördliche
"Hinweise" an Provider umgangen werden können. Unsere Meinungs- und
Informationsfreiheit darf jedoch nicht in die Hände privater
Internetkonzerne gelegt werden, die oft vollkommen willkürlich
Inhalte löschen. Vielmehr müsste es Internetanbietern zum Schutz der
Meinungsfreiheit verboten werden, legale Inhalte willkürlich zu
löschen oder zu sperren.
5. Fehlende Transparenz und Kontrolle:
Eine unabhängige Überprüfung von Sperrungen ist nicht
gewährleistet. Der Autor eines Inhalts soll von der Sperrung nicht
benachrichtigt werden müssen, selbst wenn er Kontaktdaten
hinterlassen hat. Wir fordern, dass der Autor informiert wird und
nicht nur er, sondern auch jeder andere Bürger, dem Informationen
vorenthalten werden, zur Anfechtung von Sperrungen berechtigt ist.
Nur so können sich beispielsweise Nichtregierungsorganisationen für
Meinungsfreiheit im Netz und gegen ungerechtfertigte Unterdrückung
von Informationen einsetzen.
6. Untaugliche Internetsperren durch Geolocation:
Es ist anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur
Geolocation einsetzen werden, weil sie "terroristische Inhalte" nicht
löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine
solche Sperre lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die
Verbreitung terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht
verhindert.
7. Ein "rein Europäisches Internet" droht:
Anstatt eine internationale Verständigung auf universell geächtete
Inhalte herbeizuführen, soll ein europäisches Regionalnetz mit
Netzsperren für Inhalte, die zum Beispiel in den USA völlig legal
abrufbar bleiben, geschaffen werden. Das widerspricht dem
Grundgedanken eines weltweiten Netzes.
8. Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?
Die EU-Zensurverordnung leistet einer anlasslosen Aufzeichnung
unseres privaten Surfverhaltens Vorschub. Bei Sperrung
"terroristischer Inhalte" fordert sie vom Anbieter die Aufbewahrung
der zugehörigen Nutzerdaten, obwohl derartige Daten im Regelfall gar
nicht aufgezeichnet werden dürften. Es besteht die Gefahr, dass
Anbieter sämtliche Uploader registrieren, nur um im Bedarfsfall der
Aufbewahrungspflicht nachkommen zu können. Ein freies Netz braucht
Anonymität.
[1] Pressemitteilung des Rates: http://ots.de/elQ1vi
Pressekontakt:
Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer
Telefon: +49 (0) 30 60 98 97 510
Fax: +49 (0) 30 60 98 97 519
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Datum: 06.12.2018 - 15:30 Uhr
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