InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Kann die Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum Jahresende 2018 jetzt noch verhindert werden?

ID: 1677782

Zum Jahresende 2018 droht in vielen Fällen unwiderruflich Verjährung. So verjähren zum Beispiel Ansprüche auf Schadensersatz gegen VW und die VW-Händler, wenn in dem Fahrzeug ein EA 189 Motor verbaut ist! Auch viele Ansprüche von Kapitalanlegern werden dann verjährt sein und nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können.


(IINews) - Betroffene sollten also nicht so lange warten, bis es dann doch zu spät ist. Wer z. B. 2015 in Investmentfonds investiert hat und daraus Ansprüche hergeleitet werden können, muss damit rechnen, dass schon mit Ende 2018 die kurze Verjährung nach §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB eintritt. Wer das nicht riskieren will, muss jetzt sofort tätig werden!

Kleiner Aufwand, große Wirkung!

Da viele Rechtsanwälte aus Zeitgründen solche Mandate oft nicht mehr annehmen können, bietet sich Gerade für Kapitalanleger an, den Verjährungseintritt durch eine staatlich anerkannte Gütestelle verhindern zu lassen. So kann auch noch „auf den letzten Drücker“ verhindert werden, auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben.

Ein Antrag bei einer Gütestelle kann den Verjährungseintritt aufhalten.

•In welchen Fällen sollte ein Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle eingereicht werden?

Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

•In allen Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung können Betroffene einen Antrag bei der vom BSZ e.V. empfohlenen, staatlich anerkannten Gütestelle einreichen.

Diese staatlich anerkannte Gütestelle befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten. Auch mit Schadensersatzansprüchen gegen Autohersteller. Der zuständige Rechtsanwalt ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang.





Die Antragseinreichung bei der staatlich anerkannten Gütestelle bietet folgende Vorteile:

1. Hemmung der Verjährung
Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für die Verfahrensdauer plus 6 Monate ein, wenn "demnächst" nach Antragseinreichung die Bekanntgabe des Antrags an den Schuldner erfolgt.

2. Geringere Verfahrenskosten
Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist deutlich geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige pauschale Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.

•Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierende staatlich anerkannte Gütestelle so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Verjährung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''''RECHT § BILLIG'''' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.



Leseranfragen:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  CRIF als erster Anbieter in 21 europäischen Ländern als AISP registriert - Übernahme von Credit Data Research Realtime Holding Ltd. wichtiger Schritt für Open Banking Lösungen
2018 Global Anti-Money Laundering and Sanctions Compliance Survey: Anti-Geldwäsche-Studie von AlixPartners - Viele Finanzinstitute sind noch nicht ausreichend gerüstet
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 06.12.2018 - 11:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1677782
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:

Dieburg


Telefon: 060719816810

Kategorie:

Banken und Versicherungen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 148 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kann die Verjährung von Schadensersatzansprüchen zum Jahresende 2018 jetzt noch verhindert werden?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.237
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 216


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.