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Flug storniert oder verspätet? In vielen Fällen gibt''s Geld zurück!

ID: 1677276


(ots) - 21.918 Flüge von und nach Deutschland wurden 2017
gestrichen. Diese Zahlen hat das Fluggastrechteportal EUclaim
ermittelt. Wird ein Flug annulliert, hat er große Verspätung oder
storniert der Reisende den Flug selbst, kann er häufig Geld von der
Fluggesellschaft zurückbekommen. Der gemeinnützige
Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, wie Reisende an ihr Recht
kommen.

Bis zu 600 Euro Entschädigung können bei einer Verspätung ab drei
Stunden fällig werden. Einzige Ausnahme: "Liegen sogenannte
außergewöhnliche Umstände vor, muss die Fluggesellschaft nicht
zahlen", sagt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip.
"Dazu gehört extremes Wetter, aber auch Sicherheitsrisiken wie
politische Instabilität." Ab zwei Stunden Verspätung muss die
Fluggesellschaft für Verpflegung sorgen. Wird der Flug sogar auf den
nächsten Tag verschoben, haben Reisende ein Recht auf kostenlose
Unterkunft und kostenlosen Transfer.

Fällt der Flug aus, bekommen Reisende die Kosten fürs Ticket
erstattet

Wird der Flug komplett gestrichen, können Reisende sich
anderweitig befördern lassen oder den Ticketpreis komplett erstattet
bekommen. "Erfahren Sie weniger als 14 Tage vorher, dass der Flug
nicht stattfindet, haben Sie möglicherweise zusätzlich Anspruch auf
125 bis 600 Euro Entschädigung", sagt Schön. Bei außergewöhnlichen
Umständen besteht aber auch hier kein Anrecht.

Storniert der Reisende selbst, gibt''s Steuern und Gebühren zurück

Auch wer den Flug selbst storniert, muss nicht auf den gesamten
Kosten sitzen bleiben. "Für jeden nicht angetretenen oder verpassten
Flug können Sie sämtliche Steuern und Gebühren zurückverlangen", sagt
Schön. "Da kann eine ganze Menge Geld zusammenkommen!" Ein Beispiel:
Bei einem Flug von München nach Tokio im Jahr 2017 belief sich der




Basistarif auf rund 220 Euro, hinzu kamen rund 390 Euro für Steuern
und Gebühren. Über 60 Prozent des Gesamtbetrages hätten Kunden also
zurückbekommen können.

Wer nicht aktiv wird, geht leer aus

Doch Reisende müssen selbst aktiv werden: "Von allein wird Ihnen
die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen", sagt Schön. "Die
müssen Sie einfordern!" Finanztip stellt dafür auf seiner Website
Musterschreiben zur Verfügung. Weigert sich die Airline zu zahlen
oder reagiert sie zwei Monate nicht auf die Forderung, kann die
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)
kostenlos vermitteln.

Wer sich die Briefe sparen will und sich nicht selbst mit der
Fluggesellschaft rumärgern möchte, kann einen Rechtsdienstleister
nutzen. Konnte der Reisende nicht fliegen, weil er zum Beispiel krank
wurde oder etwas dazwischengekommen ist, wendet er sich am besten an
den Rechtsdienstleister geld-fuer-flug.de. Bei Verspätungen und
Annullierungen seitens der Fluggesellschaft helfen EUFlight,
Fairplane, flug-verspätet.de, flug-erstattung.de oder EUClaim.

Tipp: Wer sein Geld sofort haben möchte, wählt EUFlight. Bei allen
anderen Anbietern ist die Wartezeit etwas länger, im Erfolgsfall gibt
es dafür aber einen größeren Anteil.

Weitere Informationen

https://www.finanztip.de/flugstornierung/
https://www.finanztip.de/flugverspaetung/
https://www.finanztip.de/flugannullierung/

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Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, übermittelt durch news aktuell


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