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Karlsruhe zieht den Stecker: Reporter ohne Grenzen begrüßt Urteil zur Datenvorratsspeicherung

ID: 167711


ROG begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgericht: Datenvorratsspeicherung ist verfassungswidri


(IINews) - Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtigkeit des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die Karlsruher Richter sehen in den Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das in Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Telekommunikationsgeheimnis. Link zum Urteil des Gerichtes: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html

Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungericht ein sehr klares Signal an den Gesetzgeber geschickt: alle Daten müssen gelöscht werden. Damit ziehen die Verfassungsrichter den Stecker. "Dieses Urteil war überfällig. Die bisherige Regelung stellte einen Eingriff in das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung dar", so ROG. "Einer der Grundpfeiler der Pressefreiheit, der Schutz journalistischer Quellen, war gefährdet - die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Journalisten und Informanten nicht mehr gesichert."

Das seit 2008 gültige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtete Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen anlasslos sechs Monate lang zu speichern. Die jetzt für verfassungswidrig erklärten gesetzlichen Bestimmungen waren vom Bundesgesetzgeber zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie erlassen worden.

Nach Ansicht von ROG muss die Regelung auch auf EU-Ebene erneut überprüft werden: "Eine Nachbesserung des deutschen Gesetzes mit strengeren Vorgaben der Datensicherheit und -nutzung ist wichtig, aber nicht ausreichend." ROG begrüßt deshalb die Ankündigung der EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die Richtlinie noch in diesem Jahr überprüfen zu lassen. Auch die deutsche Regierung sollte sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie einsetzen.


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Datum: 02.03.2010 - 20:05 Uhr
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Politik & Gesellschaft


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