Der VAUNET zum heute beschlossenen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation
(ots) - Deutschland muss Handlungsrahmen für den Zugang von
TV- und Radioangeboten zu Plattformen sicherstellen und für die
technologieneutrale Verbreitung von Radioangeboten ausschöpfen
Heute hat der Rat der europäischen Mitgliedstaaten den Kodex für
die elektronische Kommunikation förmlich beschlossen, nachdem das
Europäische Parlament bereits am 14. November abgestimmt hatte. Er
ist Bestandteil der EU-Strategie zur Vollendung des digitalen
Binnenmarktes. Der Kodex legt die Ausrichtung der künftigen TK- und
Plattformregulierung in den Mitgliedstaaten und damit auch in
Deutschland fest.
Für die Mitgliedsunternehmen des VAUNET sind insbesondere die
Bestimmungen zur Interoperabilität von Radioempfangsgeräten sowie zum
Zugang und der Verbreitung von Radio und Fernsehen auf Plattformen
relevant.
Erstmals sieht der Kodex eine digitale Interoperabilität für
Autoradios vor. Darüber hinaus eröffnet der Kodex den Mitgliedstaaten
die Möglichkeit, für andere Geräte eine Interoperabilitätsnorm für IP
oder digital-terrestrisches Radio einzuführen. Der Radioempfang über
UKW ist hiervon unberührt.
Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste
im VAUNET und Geschäftsführer von Radio Regenbogen: "Die
bevorstehende Umsetzung der Radio-Interoperabilitätsnorm ins
Telekommunikationsgesetz sollte vollständig technologieneutral
erfolgen. Die deutsche Medienpolitik sollte dem Hörer - im Auto wie
auch in allen anderen Empfangssituationen - die Auswahl zwischen den
Empfangsmöglichkeiten lassen. Da der Kodex bedauerlicherweise die
zunehmende Radionutzung via Smartphones nicht berücksichtigt, sollte
der nationale Gesetzgeber diesem Umstand Rechnung tragen. Nur so kann
die regionale Programmvielfalt der privaten Radioveranstalter
auffindbar bleiben. Die Technik hat den Inhalten zu dienen und darf
sie nicht ausgrenzen!"
Der VAUNET begrüßt daneben die Verbesserungen bei den Zugangs- und
sog. Must-Carry-Bestimmungen für Plattformen. Die Mitgliedstaaten
werden in die Lage versetzt, dass elektronische
Kommunikationsnetzwerke und -dienste, soweit sie signifikant genutzt
werden, bestimmte lineare Hörfunk- und Fernsehprogramme und damit
verbundene TV-Dienste (Connected TV) übertragen müssen.
Annette Kümmel, Vorsitzende des Fachbereichs Fernsehen und
Multimedia im VAUNET und Senior Vice President Governmental Relations
& Regulatory Affairs ProSiebenSat.1 Media SE: "Wir begrüßen die
Fortschreibung und Modernisierung der Zugangs- und
Must-Carry-Regelungen. Das Europäische Parlament hat besonderen Wert
darauf ge-legt, dass auch in einer konvergenten Welt Medienvielfalt
und Meinungspluralismus unabdingbar sind. Angesichts der laufenden
Beratungen zum Medienstaatsvertrag und zur Plattformregulierung ist
das das richtige Signal zum richtigen Zeitpunkt."
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um den Kodex für
die elektronische Kommunikation in nationales Recht umzusetzen.
Über VAUNET
VAUNET ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien
in Deutschland. Unter VAUNET - Verband Privater Medien e.V. firmiert
seit dem 21. Mai 2018 der vormalige VPRT (Verband Privater Rundfunk
und Telemedien) mit Sitz in Berlin und einem Büro in Brüssel. Zu den
vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 150 Mitglieder gehören TV-,
Radio-, Web- und Streamingangebote.
Die Verbandsarbeit richtet sich an der konvergenten Entwicklung
der Märkte für audiovisuelle Medien aus und gestaltet auf nationaler
wie europäischer Ebene die Rahmenbedingungen aktiv mit. Der
Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen und
wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen sowie
die große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der
Branche im digitalen Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.
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Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
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Datum: 04.12.2018 - 12:10 Uhr
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