InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Flambieren: Alkoholflamme schwer zu erkennen

ID: 1676814

TÜV Rheinland: Alkohol nicht direkt aus der Flasche nachgießen / Auf feuerfeste Umgebung und Materialien achten


(PresseBox) - Beim Flambieren von Speisen oder Getränken gibt es einiges zu beachten. Das gilt besonders, wenn der Alkohol unmittelbar am Tisch entzündet wird. Servietten sowie brennbare Dekoration und Textilien sollten entfernt werden, auch ein Sicherheitsabstand zu Menschen ist einzuhalten. Zum Entzünden eignet sich am besten ein langes Streichholz oder ein Kaminfeuerzeug. ?Gerade in heller Umgebung ist die Flamme von brennendem Alkohol zuweilen schwer zu erkennen, weshalb beim Flambieren große Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten ist?, sagt Ralf Schmitt, Experte für Explosionsschutz bei TÜV Rheinland. Deshalb sollte man sich auch nie über die Speisen oder Getränke beugen.

Alkohol behutsam mit der Kelle nachschenken

Generell gilt: den Alkohol nicht direkt aus der Flasche nachgießen. Es kann ansonsten zu ?Rückzündungen? kommen, die die gesamte Flasche zum Brennen oder gar zur Explosion bringen können. Für Feuerzangenbowle gilt: Der in der Feuerzange liegende, in Alkohol getränkte Zuckerhut sollte zunächst vorsichtig entzündet werden. Weiteren Alkohol dann später langsam mit der Kelle nachgeben und über den brennenden Zucker gießen. Die Kelle anschließend sorgsam an einem feuerfesten Ort ablegen. Beim Nachgießen darauf achten, dass möglichst wenig Hochprozentiges in den mit Punsch gefüllten Topf gelangt. ?Wenn zu viel brennbarer Alkohol in den Topf gelangt, könnte dieser schlagartig heftig Feuer fangen?, so Schmitt.

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com






Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Öko - faire Weihnachtsgeschenke
Hygge-Urlaub mit Freunden - im XXL-Ferienhaus
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 04.12.2018 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1676814
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

Dienstleistung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 162 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Flambieren: Alkoholflamme schwer zu erkennen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV Rheinland (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÜV Rheinland



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 148


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.