Die Schlüssel-Frage / Verwaltung musste Mieterin den Zugang zum Hof ermöglichen (FOTO)
(ots) -
Ein Mieter muss durch die Übergabe sämtlicher dafür nötiger
Schlüssel in die Lage versetzt werden, die Mietsache vertragsgemäß
gebrauchen zu können. Dazu gehört unter Umständen auch der Schlüssel
für ein Hoftor, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS
mitteilt. (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 224 C
254/17)
Der Fall: Ein Hof mit Fahrradständern, der zu einer Wohnanlage
gehörte, war auf zwei unterschiedlichen Wegen zu erreichen.
Einerseits über mehrere Treppenstufen nach unten und oben,
andererseits über ein verschlossenes Tor. Eine Mieterin begehrte
einen Schlüssel für das Tor. Sie wies darauf hin, dass sie nach
einigen Meniskusoperationen nicht in der Lage sei, ihr Fahrrad über
die Treppenstufen hinweg zu tragen. Der Vermieter verweigerte
trotzdem aus Sicherheitsgründen die Herausgabe eines Schlüssels für
das Tor.
Das Urteil: Wenn ein stufenloser Zugang zum Hof und damit zum
rechtmäßig dort untergestellten Rad möglich ist, dann muss dieser der
Mieterin durch Übergabe eines Schlüssels auch ermöglicht werden. Die
vorgetragenen Bedenken zum Thema Sicherheit hätten hier nicht
überzeugt, stellte das Gericht fest. Außerdem sei ja prinzipiell
davon auszugehen, dass die Mieterin das Hoftor nach der
Fahrradabholung oder -abgabe wieder ordnungsgemäß verschließe.
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Dr. Ivonn Kappel
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Datum: 03.12.2018 - 09:00 Uhr
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